Wirtschaftsbranchen - G
Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau
Tarifdatenblatt
im Kontext von § 11 TVergG LSA
für die Öffentliche Auftragsvergabe
Auskunft, Stand: 01.11.2025
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:
=> Bundeslohntarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 18. Oktober 1999 in der Fassung vom 20. Juni 2023, gültig ab 01.07.2025, erstmals kündbar zum 30.06.2027
- Im Lohn-TV werden einzelne Entgelte wie folgt durch den im jeweiligen Zeitraum geltenden Vergabemindestlohn gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2b TVergG LSA ((https://evergabe.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/dokumente_evergabe/Handlungsanleitungen/MiLO_01.25/Handlungsanleitung_Ermittlung_vergabespez._Mindestlohn.pdf) ersetzt:
- Ab dem 01.11.25: Entgelt der Lohngruppen 7, 6
=> Bundes-Gehaltstarifvertrag für Angestellte im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 18. Oktober 1999 in der Fassung vom 20. Juni 2023 gültig ab 01.07.2025, erstmals kündbar zum 30.06.2027
- Sofern im Gehalts-TV für einzelne Gehaltsgruppen lediglich Monatsgehälter benannt werden, sind diese in Stundenlöhne umzurechnen (Formel siehe unten) und gegebenenfalls durch den im jeweiligen Zeitraum geltenden Vergabemindestlohn gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2b TVergG LSA zu ersetzen.
Bundesrahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 20. Dezember 1995 in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 20. Dezember 2006 in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 5. März 2007
=> Bundesrahmentarifvertrag für Angestellte im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 20. Dezember 1995
Ermittlung Stundenlohn:
Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt:
Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13
Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Mindestlohnrechner -
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Mindestlohnrechner/mindestlohn-rechner.html)
Siehe Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsrecht/aveverzeichnis.pdf?__blob=publicationFile&v=9)
Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau - Downloadbereich
Gebäudereinigung
Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Gebäudereinigung Stand: 01.11.2025
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:
=> Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - vom 15. November 2024 – 31. Dezember 2026
- Im Entgelt-TV werden einzelne Entgelte wie folgt durch den im jeweiligen Zeitraum geltenden Vergabemindestlohn gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2b TVergG LSA ((https://evergabe.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/dokumente_evergabe/Handlungsanleitungen/MiLO_01.25/Handlungsanleitung_Ermittlung_vergabespez._Mindestlohn.pdf) ersetzt:
- Ab dem 01.11.25: Entgelt der Lohngruppen 1 bis 3
=> Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung – vom 31. Oktober 2019
=> Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) - vom 15. November 2024
Ermittlung Stundenlohn:
Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt:
Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13
Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Mindestlohnrechner -
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Mindestlohnrechner/mindestlohn-rechner.html)
siehe Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsrecht/ave-verzeichnis.pdf?__blob=publicationFile&v=9)
Gebäudereinigung - Downloadbereich
Gerüstbauer-Handwerk
Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Gerüstbauer-Handwerk Stand: 01.11.2025
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:
=> Tarifvertrag zur Regelung der Löhne im Gerüstbauerhandwerk im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 23. September 2025, gültig ab 1. November 2025, kündbar erstmals zum 31. Oktober 2027
- Im Lohn-TV werden einzelne Entgelte wie folgt durch den im jeweiligen Zeitraum geltenden Vergabemindestlohn gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst.b TVergG LSA (https://evergabe.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/dokumente_evergabe/Handlungsanleitungen/MiLO_01.25/Handlungsanleitung_Ermittlung_vergabespez._Mindestlohn.pdf) ersetzt:
- Ab dem 01.11.25: Entgelt der Lohngruppe VIb und VII
=> Bundesrahmentarifvertrag für das Gerüstbauer-Handwerk (RTV) - vom 27. Februar 2020
Ermittlung Stundenlohn:
Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt:
Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13
Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Mindestlohnrechner - https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Mindestlohnrechner/mindestlohn-rechner.html)
Siehe Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsrecht/ave-verzeichnis.pdf?__blob=publicationFile&v=9)
Gerüstbauer-Handwerk - Downloadbereich -
Glaserhandwerk
Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
– Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Glaserhandwerk Stand: 01.11.2025
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:
=> Lohntarifvertrag für das Glaserhandwerk in Sachsen-Anhalt – vom 28.05.2025 – kündbar erstmals zum 31. Mai 2027
- Sofern im Lohn-TV für einzelne Beschäftigungsgruppen lediglich Monatsgehälter benannt werden, sind diese in Stundenlöhne umzurechnen (Formel siehe unten) und gegebenenfalls durch den im jeweiligen Zeitraum geltenden Vergabemindestlohn gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2b TVergG LSA (https://evergabe.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/dokumente_evergabe/Handlungsanleitungen/MiLO_01.25/Handlungsanleitung_Ermittlung_vergabespez._Mindestlohn.pdf) zu ersetzen.
=> Rahmentarifvertrag für das Glaserhandwerk in Sachsen-Anhalt – vom 15. Juni 2012
=> Manteltarifvertrag - in der Fassung vom 23. August 2018
Hinweis:
Nach dem gegenwärtigen Stand ist der Lohntarifvertrag zwar ausgelaufen, er wirkt gem. § 4 Abs. 5 TVG dennoch nach bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrages und kommt im Rahmen der Umsetzung von § 11 TVergG LSA somit bis auf Weiteres zur Anwendung.
Ermittlung Stundenlohn:
Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt:
Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13
Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Mindestlohnrechner - https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Mindestlohnrechner/mindestlohn-rechner.html)
Siehe Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsrecht/ave-verzeichnis.pdf?__blob=publicationFile&v=9)





