Wirtschaftsbranchen - G
Garten-, Landschafts-und Sportplatzbau
Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand: 10.06.2024
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:
- Bundeslohntarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 18. Oktober 1999 in der Fassung vom 20. Juni 2023, gültig bis 30.06.2025
=> Das im Lohn-TV benannte, aktuell geltende Entgelt der Lohngruppe 7.6 wird ersetzt durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA
- Bundes-Gehaltstarifvertrag für Angestellte im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 01. Juli 2023, gültig bis 30.06.2024
=> Sofern im Gehalts-TV für einzelne Gehaltsgruppen lediglich Monatsgehälter benannt werden, sind diese in Stundenlöhne umzurechnen (Formel siehe unten) und gegebenenfalls durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt zu ersetzen.
- Bundes-Gehaltstarifvertrag für Angestellte im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 18. Oktober 1999 in der Fassung vom 20. Juni 2023, gültig bis 30.06.2025
=> Sofern im Gehalts-TV für einzelne Gehaltsgruppen lediglich Monatsgehälter benannt werden, sind diese in Stundenlöhne umzurechnen (Formel siehe unten) und gegebenenfalls durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt zu ersetzen.
- Bundesrahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 20. Dezember 1995 in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 20. Dezember 2006 in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 5. März 2007
Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt: Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13
Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau - Downloadbereich
Gebäudereinigung
Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Gebäudereinigung Stand: 24.05.2024
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:
- Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - vom 2. Juni 2022 – 31. Dezember 2024
- Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung – vom 31. Oktober 2019
- Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) - vom 2. Juni 2022
Im Übrigen wird auf die im Gebäudereinigerhandwerk bundesweit für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge hingewiesen
Gebäudereinigung - Downloadbereich
Gerüstbauer-Handwerk
Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Gerüstbauer-Handwerk Stand: 29.05.2024
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind, folgende Tarifverträge:
- Tarifvertrag zur Regelung der Löhne im Gerüstbauerhandwerk vom 01. Juni 2021 bis 30.September 2023
=> Das im Entgelt-TV benannte, aktuell geltende Entgelt der Lohngruppe VI b wird ersetzt durch den in § 2 des Tarifvertrags zur Regelung eines Mindestlohnes im Gerüstbauerhandwerk im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 1. August 2023 geregelten Mindestlohn von derzeit 13,60 €
- Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohnes im Gerüstbauerhandwerk im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 1. August 2023
- Rahmentarifvertrag für das Gerüstbauer Handwerk (RTV) von der Bundesrepublik Deutschland - vom 27. Februar 2020
Hinweis:
Nach dem gegenwärtigen Stand ist der Lohntarifvertrag zwar ausgelaufen, er wirkt dennoch nach bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrags und kommt im Rahmen der Umsetzung von § 11 TVergG LSA somit bis auf Weiteres zur Anwendung.
Im Übrigen wird auf die im Gerüstbauer-Handwerk bundesweit für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge hingewiesen.
Gerüstbauer-Handwerk - Downloadbereich -
Glaserhandwerk
Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Glaserhandwerk Stand: 10.06.2024
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:
- Lohntarifvertrag des Glaserhandwerks Sachsen-Anhalt, gültig ab 07. April 2015 bis 31. August 2017
=> Das im Lohntarifvertrag benannte, aktuell geltende Entgelt der Lohngruppen 1 bis 4 wird ersetzt durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs.3 TVergG LSA
- Rahmentarifvertrag für das Glaserhandwerk in Sachsen-Anhalt - vom 15. Juni 2012
Hinweis:
Nach dem gegenwärtigen Stand ist der Lohntarifvertrag zwar ausgelaufen, er wirkt dennoch nach bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrags und kommt im Rahmen der Umsetzung von § 11 TVergG LSA somit bis auf Weiteres zur Anwendung.