Menu
menu

Wirtschaftsbranchen - G

Garten-, Landschafts-und Sportplatzbau

Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Stand: 10.06.2024

Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:

  • Bundeslohntarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 18. Oktober 1999 in der Fassung vom 20. Juni 2023, gültig bis 30.06.2025

=> Das im Lohn-TV benannte, aktuell geltende Entgelt der Lohngruppe 7.6 wird ersetzt durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA

  • Bundes-Gehaltstarifvertrag für Angestellte im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 01. Juli 2023, gültig bis 30.06.2024

=> Sofern im Gehalts-TV für einzelne Gehaltsgruppen lediglich Monatsgehälter benannt werden, sind diese in Stundenlöhne umzurechnen (Formel siehe unten) und gegebenenfalls durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt zu ersetzen.

  • Bundes-Gehaltstarifvertrag für Angestellte im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 18. Oktober 1999 in der Fassung vom 20. Juni 2023, gültig bis 30.06.2025

=> Sofern im Gehalts-TV für einzelne Gehaltsgruppen lediglich Monatsgehälter benannt werden, sind diese in Stundenlöhne umzurechnen (Formel siehe unten) und gegebenenfalls durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt zu ersetzen.

  • Bundesrahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 20. Dezember 1995 in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 20. Dezember 2006 in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 5. März 2007
  •  

Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt: Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13
Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau - Downloadbereich

Gebäudereinigung

Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Gebäudereinigung Stand: 24.05.2024
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:

  • Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - vom 2. Juni 2022 – 31. Dezember 2024
  • Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung – vom 31. Oktober 2019
  • Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) - vom 2. Juni 2022

Im Übrigen wird auf die im Gebäudereinigerhandwerk bundesweit für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge hingewiesen

Gerüstbauer-Handwerk

Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Gerüstbauer-Handwerk Stand: 29.05.2024
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind, folgende Tarifverträge:

  • Tarifvertrag zur Regelung der Löhne im Gerüstbauerhandwerk vom 01. Juni 2021 bis 30.September 2023

=> Das im Entgelt-TV benannte, aktuell geltende Entgelt der Lohngruppe VI b wird ersetzt durch den in § 2 des Tarifvertrags zur Regelung eines Mindestlohnes im Gerüstbauerhandwerk im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 1. August 2023 geregelten Mindestlohn von derzeit 13,60 €

  • Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohnes im Gerüstbauerhandwerk im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) vom 1. August 2023
  • Rahmentarifvertrag für das Gerüstbauer Handwerk (RTV) von der Bundesrepublik Deutschland - vom 27. Februar 2020

Hinweis:
Nach dem gegenwärtigen Stand ist der Lohntarifvertrag zwar ausgelaufen, er wirkt dennoch nach bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrags und kommt im Rahmen der Umsetzung von § 11 TVergG LSA somit bis auf Weiteres zur Anwendung.
Im Übrigen wird auf die im Gerüstbauer-Handwerk bundesweit für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge hingewiesen.

Glaserhandwerk

Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Glaserhandwerk    Stand: 10.06.2024

Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:

  • Lohntarifvertrag des Glaserhandwerks Sachsen-Anhalt, gültig ab 07. April 2015 bis 31. August 2017

=> Das im Lohntarifvertrag benannte, aktuell geltende Entgelt der Lohngruppen 1 bis 4 wird ersetzt durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs.3 TVergG LSA 

  • Rahmentarifvertrag für das Glaserhandwerk in Sachsen-Anhalt - vom 15. Juni 2012

Hinweis:

Nach dem gegenwärtigen Stand ist der Lohntarifvertrag zwar ausgelaufen, er wirkt dennoch nach bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrags und kommt im Rahmen der Umsetzung von § 11 TVergG LSA somit bis auf Weiteres zur Anwendung.