Menu
menu

Wirtschaftsbranchen - G

Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau

Tarifdatenblatt
im Kontext von § 11 TVergG LSA
für die Öffentliche Auftragsvergabe

Auskunft, Stand: 01.11.2025

Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:

=> Bundeslohntarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 18. Oktober 1999 in der Fassung vom 20. Juni 2023, gültig ab 01.07.2025, erstmals kündbar zum 30.06.2027

  • Im Lohn-TV werden einzelne Entgelte wie folgt durch den im jeweiligen Zeitraum geltenden Vergabemindestlohn gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2b TVergG LSA ((https://evergabe.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/dokumente_evergabe/Handlungsanleitungen/MiLO_01.25/Handlungsanleitung_Ermittlung_vergabespez._Mindestlohn.pdf) ersetzt:
  • Ab dem 01.11.25: Entgelt der Lohngruppen 7, 6

=> Bundes-Gehaltstarifvertrag für Angestellte im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 18. Oktober 1999 in der Fassung vom 20. Juni 2023 gültig  ab 01.07.2025, erstmals kündbar zum  30.06.2027

  • Sofern im Gehalts-TV für einzelne Gehaltsgruppen lediglich Monatsgehälter benannt werden, sind diese in Stundenlöhne umzurechnen (Formel siehe unten) und gegebenenfalls durch den im jeweiligen Zeitraum geltenden Vergabemindestlohn gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2b TVergG LSA zu ersetzen.

Bundesrahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 20. Dezember 1995 in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 20. Dezember 2006 in der Fassung des Änderungstarifvertrages vom 5. März 2007

=> Bundesrahmentarifvertrag für Angestellte im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau in der Bundesrepublik Deutschland vom 20. Dezember 1995

Ermittlung Stundenlohn:
Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt:
Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13

Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Mindestlohnrechner -
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Mindestlohnrechner/mindestlohn-rechner.html) 

Siehe Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsrecht/aveverzeichnis.pdf?__blob=publicationFile&v=9)

Gebäudereinigung

Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Gebäudereinigung Stand: 01.11.2025
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:

=> Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland - vom 15. November 2024 – 31. Dezember 2026

  • Im Entgelt-TV werden einzelne Entgelte wie folgt durch den im jeweiligen Zeitraum geltenden Vergabemindestlohn gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2b TVergG LSA ((https://evergabe.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/dokumente_evergabe/Handlungsanleitungen/MiLO_01.25/Handlungsanleitung_Ermittlung_vergabespez._Mindestlohn.pdf) ersetzt:
  • Ab dem 01.11.25: Entgelt der Lohngruppen 1 bis 3

=> Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung – vom 31. Oktober 2019

=> Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) - vom 15. November 2024

Ermittlung Stundenlohn:
Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt:
Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13

Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Mindestlohnrechner - 
https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Mindestlohnrechner/mindestlohn-rechner.html)

siehe Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsrecht/ave-verzeichnis.pdf?__blob=publicationFile&v=9

Gerüstbauer-Handwerk

Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Gerüstbauer-Handwerk Stand: 01.11.2025
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:

=> Tarifvertrag zur Regelung der Löhne im Gerüstbauerhandwerk im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 23. September 2025, gültig ab 1. November 2025, kündbar erstmals zum 31. Oktober 2027

  • Im Lohn-TV werden einzelne Entgelte wie folgt durch den im jeweiligen Zeitraum geltenden Vergabemindestlohn gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst.b TVergG LSA (https://evergabe.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/dokumente_evergabe/Handlungsanleitungen/MiLO_01.25/Handlungsanleitung_Ermittlung_vergabespez._Mindestlohn.pdf) ersetzt:
  • Ab dem 01.11.25: Entgelt der Lohngruppe VIb und VII

=> Bundesrahmentarifvertrag für das Gerüstbauer-Handwerk (RTV) - vom 27. Februar 2020

Ermittlung Stundenlohn:
Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt:
Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13


Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Mindestlohnrechner - https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Mindestlohnrechner/mindestlohn-rechner.html)

Siehe Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsrecht/ave-verzeichnis.pdf?__blob=publicationFile&v=9

Glaserhandwerk

Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
– Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Glaserhandwerk  Stand: 01.11.2025

Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:

=> Lohntarifvertrag für das Glaserhandwerk in Sachsen-Anhalt – vom 28.05.2025 – kündbar erstmals zum 31. Mai 2027

=> Rahmentarifvertrag für das Glaserhandwerk in Sachsen-Anhalt – vom 15. Juni 2012

=> Manteltarifvertrag - in der Fassung vom 23. August 2018

Hinweis:

Nach dem gegenwärtigen Stand ist der Lohntarifvertrag zwar ausgelaufen, er wirkt gem. § 4 Abs. 5 TVG dennoch nach bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrages und kommt im Rahmen der Umsetzung von § 11 TVergG LSA somit bis auf Weiteres zur Anwendung.

Ermittlung Stundenlohn:
Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt:
Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13


Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Mindestlohnrechner - https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Mindestlohnrechner/mindestlohn-rechner.html)

Siehe Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsrecht/ave-verzeichnis.pdf?__blob=publicationFile&v=9)