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Gleichstellungs- und Frauenministerkonferenz

Allgemeines

Die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) ist die Fachministerkonferenz, die Grundlinien für eine gemeinsame Gleichstellungs- und Frauenpolitik in der Bundesrepublik Deutschland festlegt und Maßnahmen zur Chancengleichheit von Frauen und Männern  in allen Lebensbereichen beschließt. Leitlinie ist, bestehende Benachteiligungen von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen abzubauen.

Die erste, konstituierende Sitzung fand am 7. November 1991 in Potsdam statt. Ziel ist es, im Bereich der Gleichstellungs- und Frauenpolitik zu möglichst einheitlichen Auffassungen und Regelungen unter den Ländern zu gelangen, um so der Forderung nach tatsächlicher Gleichberechtigung von Frauen und Männern mehr Nachdruck zu verleihen.

Die GFMK tagt üblicherweise einmal jährlich. Die Hauptkonferenz wird durch eine Vorkonferenz auf Arbeitsebene vorbereitet. Vorsitz und Geschäftsführung der GFMK wechseln seit Gründungsjahr 1991 jährlich unter den Ländern.

Das Vorsitz führende Land übernimmt im jeweiligen Jahr vor allem folgende Aufgaben:

  • Vertretung der GFMK gegenüber der Bundesregierung sowie europäischen Gremien und Organisationen,
  • Vertretung der GFMK gegenüber der Ministerpräsidentenkonferenz und anderen Fachministerkonferenzen,
  • Vertretung der GFMK nach außen, unter anderem gegenüber Verbänden und Institutionen,
  • Sitzungsleitung während der Vor- und Hauptkonferenz, Vorbereitung der Beschlüsse und Erfolgskontrolle.

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