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Kündigung Rahmenvertrag Eingliederungshilfe Sachsen-Anhalt

Da noch kein neuer Rahmenvertrag abgeschlossen wurde, hat die Landesregierung eine Verordnung erlassen. Rechtsgrundlage dafür ist § 131 Abs. 4 SGB IX. Somit wird gewährleistet, dass alle Menschen ihre Leistungen nahtlos weiter erhalten. Leistungsempfänger werden weiterhin die Hilfe erhalten, die sie benötigen. 

Die Verordnung zum Ersatz eines Landesrahmenvertrages für Sachsen-Anhalt nach § 131 Abs. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch ist hier zu finden: Teil 1, Teil 2

Konkrete Fragen in Bezug auf die Kündigung werden in den FAQ beantwortet.

Der Rahmenvertrag des Landes Sachsen-Anhalt zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach § 131 Abs. 1 SGB IX ist gemäß § 131 Abs. 1 S. 1 zwischen dem Träger der Eingliederungshilfe (Land Sachsen-Anhalt) und den Vereinigungen der Leistungserbringer zu schließen. Die Landesregierung hat den Rahmenvertrag zum 31.12.2024 gekündigt. 

Voranzustellen ist, dass es durch die Kündigung des Rahmenvertrages nicht zu Leistungseinschränkungen für Menschen mit Behinderungen im Land Sachsen-Anhalt kommt. Bis ein Anschlussvertrag mit den Leistungserbringern im Land verhandelt ist, hat das Kabinett in Magdeburg eine Übergangsverordnung beschlossen, die am 1. Januar 2025 in Kraft trat. Der Leistungsträger hat mit den Leistungserbringern individuelle Leistungsvereinbarungen gemäß § 125 Absatz 2 SGB IX abgeschlossen. Das bedeutet: Alle abgeschlossenen Leistungsvereinbaren sind unbefristet und ungekündigt. Ein Sozialabbau zu Lasten der Menschen mit Behinderung ist nicht zu befürchten.

Mit der Einführung des Rahmenvertrages des Landes Sachsen-Anhalt zur Erbringung von Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach § 131 Abs. 1 SGB IX sollte die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) auf Landesebene vollzogen werden. Im fünften Jahr seit Inkrafttreten des Rahmenvertrages ist festzuhalten, dass die Umsetzung des BTHG leider nur bedingt gelungen ist. Insbesondere die Entwicklung einer wirksamen Strategie zum Abbau verschiedener Formen der Fremdverwaltung des Lebens behinderter Menschen, die den Anforderungen einer modernen, inklusiven Gesellschaft und der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht wird, wurde sehr zögerlich und schleppend in der Praxis angegangen.

Die Einrichtungslandschaft im Land Sachsen-Anhalt ist nach wie vor durch die besondere Wohnform geprägt. Der Weg zu einer personenzentrierten Eingliederungshilfe mit vielfältigen Angeboten gestaltet sich schwierig. Dies zeigt sich auch daran, dass die sogenannte „Umstellung“ in das neue System bisher nur für sehr wenige Träger tatsächlich vollumfänglich erfolgte. Das Land Sachsen-Anhalt hat im Rahmen der Neuverhandlungen nunmehr eine solche umfassende Strategie vorgelegt, in deren Mittelpunkt die Modularisierung der Leistungen der Eingliederungshilfe stehen soll um eine individuell personenzentrierte Leistungsgewährung zu ermöglichen. In den bestehenden Verhandlungsgesprächen wurde die personenzentrierte Modularisierung bereits vorgestellt, diskutiert und von den Vertragsparteien begrüßt. 

Zum 31. Dezember 2022 waren in Sachsen-Anhalt 8,4 leistungsberechtigte Personen pro 1000 Einwohner im Arbeitsbereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderung beschäftigt. Das Mittel im Bundesvergleich liegt bei 5,2 LB je 1000 Einwohner. Hier muss das Ziel verfolgt werden, die Chancen der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt als Alternative zur Werkstattbeschäftigung zu verbessern. Zudem ist die Schaffung von Inklusionsbetrieben eine weitere Option, um Teilhabe am Arbeitsleben inklusiv zu ermöglichen. Auch hier wurden bereits in den Vertragsgesprächen Annäherungen mit Hilfe von Zielvereinbarungen zu notwendigen Veränderungen für die Beschäftigten eingebracht, diskutiert und begrüßt.

Die aktuell mangelnde Deinstitutionalisierung der Eingliederungshilfe in Deutschland hat auch zu Kritik bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Rahmen der Staatenprüfung geführt. Das zeigt, wir haben hier im Land Nachholbedarf. In den Verhandlungen neuer Rahmenvereinbarungen wird die Chance gesehen, die fachlichen Ziele der Inklusion noch stärker zu verfolgen und besser erreichen zu können.