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Begründung zur Kündigung des Landesrahmenvertrages "in einfacher Sprache"


Warum wurde der Landesrahmenvertrag zur Eingliederungshilfe gekündigt?
•    Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat den Landesrahmenvertrag zum 31. Dezember 2024 gekündigt. 
•    Der Landesrahmenvertrag musste gekündigt werden. 
•    Die Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen wurden noch nicht gut umgesetzt.
•    In Sachsen-Anhalt gibt es noch die meisten Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. In den anderen Bundesländern sind es weniger. In Sachsen-Anhalt wurde bisher zu wenig für selbständiges Wohnen der Menschen mit Behinderungen getan. 
•    Es müssen mehr Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt eigenständiger leben.
•    Die Angebote und Leistungen müssen besser auf die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt angepasst werden.  
•    Die Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt sind nicht gut gelungen. Das sagt auch das Ergebnis der Überprüfung zur Umsetzung der UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention). Fest steht, dass in Deutschland dafür mehr getan werden muss. Das sagt auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
•    Es müssen mehr Menschen mit Behinderungen in Unternehmen und Betrieben Arbeit finden. 

Was passiert jetzt?
•    Das Ministerium arbeitet bereits jetzt schon mit den Wohlfahrtsverbänden am neuen Landesrahmenvertrag. 
•    Ein neuer Landesrahmenvertrag soll am 1. Januar 2025 den alten Vertrag ablösen. 
•    Für Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt ändert sich nichts. Alle bestehenden Leistungen und Vereinbarungen bleiben bestehen. 
•    Ab dem 1. Januar 2025 bekommen alle Menschen mit Behinderungen weiter ihre Hilfen und Unterstützung. 

Was soll mit dem neuen Landesrahmenvertrag anders werden? 
Das Ministerium und die Wohlfahrtsverbände beraten und schreiben auf, wie 
•    die Menschen mit Behinderungen selbstbestimmter leben können, 
•    die Menschen mit Behinderungen auswählen können, wo und mit wem sie leben wollen,
•    die Menschen mit Behinderungen mehr über ihre Freizeit selbst bestimmen können, 
•    die Menschen mit Behinderungen mehr am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können und 
•    wie Menschen mit Behinderungen mehr in Betrieben und Unternehmen in Sachsen-Anhalt Arbeit bekommen.
Der Beauftragte der Landesregierung von Sachsen-Anhalt für die Belange der Menschen mit Behinderungen ist bei den Gesprächen nach wie vor dabei. Er bringt sich aktiv ein.