Jugendpolitik
Seit Beschluss des Landtags von Ende 2012 bekennt sich das Land zum Ansatz einer sogenannten Eigenständigen Jugendpolitik. Damit soll eine Verankerung der Belange junger Menschen in allen Bereichen von Politik und Gesellschaft erreicht werden. Jugendpolitik wird in der Landesregierung als Querschnittsaufgabe verstanden: demnach sind alle Ressorts und nicht nur das für Jugendpolitik federführend zuständige Ministerium für die Umsetzung jugendpolitischer Belange in ihren jeweiligen Geschäftsbereichen verantwortlich. Besonders essentiell ist indes, dass Kinder und Jugendliche altersgerecht und als Expertinnen und Experten in eigener Sache an Entscheidungen, die sie betreffen, beteiligt werden. Beteiligung ist bereits nach der UN-Kinderrechtskonvention ein Kinderrecht.
Derartige Rechte ermöglichen, Einfluss auf das (kommunal-)politische Geschehen zu nehmen, fördern Demokratiebildung, soziale Integration, sowie gesellschaftliches und politisches Engagement. Die Jugendpolitik des Landes darüber hinaus gilt der Förderung der außerschulischen Jugendarbeit sowie der Stärkung der Kinder- und Jugendarbeit auf kommunaler Ebene bzw. im ländlichen Raum.
Im Zusammenhang mit der Umsetzung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (sog- Große Lösung) fördert das Land seit 2024 Verfahrenslotsinnen und -lotsen in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die Kinder und Jugendliche, die behindert sind oder von einer Behinderung bedroht sind, dabei unterstützen, ihre Rechte geltend zu machen.