Informationen zum Hilfesystem zum Schutz von Frauen vor Gewalt und zur Istanbul-Konvention
Die Zahlen des Bundeskriminalamtes (BKA) zeigen seit Jahren: Partnerschaftsgewalt in Deutschland bleibt auf hohem Niveau. 2021 wurden demnach in Deutschland 143.604 Opfer von Partnerschaftsgewalt polizeilich erfasst. In Sachsen-Anhalt sind die Opferzahlen in den letzten 4 Jahren sogar um 7 Prozent gestiegen. Die ganz überwiegende Zahl der Opfer sind Frauen, während die Täter zumeist Männer sind.
Gewalt gegen Frauen hat viele Formen, ob in der Ehe und Partnerschaft, durch sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung sowie Stalking, Menschenhandel oder Gewalt im Namen der Ehre.
In Sachsen-Anhalt existiert seit vielen Jahren ein Hilfesystem, das Prävention, Beratung und Unterstützung in Fällen von Gewalt gegen Frauen bietet. Der Zugang ist niedrigschwellig und kostenfrei. Nachfolgend werden Einblicke in alle Angebote des Hilfesystems Sachsen-Anhalt gegeben; auch zusammengefasst im Ausblick Flyer.
Beratungs- und Unterstützungsangebote
Beratungs- und Unterstützungsangebote finden Sie unter:
- Landeskoordinierungsstelle zivilgesellschaftlicher Akteurinnen und Akteure zu Umsetzung der Istanbul-Konvention (LIKO)
- Frauenzentren
- Frauenhäuser und ambulante Beratungsstellen
- Interventionsstellen häusliche Gewalt und Stalking
- Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt
- Menschenhandel, Zwangsprostitution und Zwangsheirat in Sachsen-Anhalt
- Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
- Angebote für Täterarbeit
Istanbul Konvention
Das wichtigste völkerrechtliche Instrument, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu bekämpfen und den Betroffenen Schutz und Unterstützung zu bieten, stellt das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die Istanbul-Konvention, dar. Es definiert das grundlegende Menschenrecht von Frauen auf ein Leben ohne Gewalt.
Am 1. Februar 2018 trat die Istanbul-Konvention in Deutschland in Kraft. In einem weiteren wichtigen Schritt zieht die Bundesregierung die Vorbehalte, die sie 2018 gegen einzelne Artikel eingelegt hatte, zurück, so dass die Istanbul-Konvention ab Februar 2023 in Deutschland uneingeschränkt gelten wird.
Erstmalig ist die Verpflichtung der Vertragsstaaten gegeben, umfangreiche Maßnahmen zur Prävention und Sanktionierung aller Formen körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt zu treffen. Sie gibt damit einen starken Handlungsrahmen für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf allen staatlichen Ebenen.
Viele Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention werden bereits in Sachsen-Anhalt umgesetzt. Unterschiedliche Ressorts widmen sich mit vielfältigen Maßnahmen dem Schutz, der Prävention und der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Die Gesamtkoordinierung der Umsetzung obliegt dem Gleichstellungsministerium.
Der Aktionsplan PROGRESS 2024 der Landesregierung legt den Grundstein für die Erarbeitung eines ressortübergreifendes Landesaktionsplanes, in den dann die Maßnahmen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention einfließen werden, um so die Vernetzung des Hilfesystems insbesondere mit Polizei, Schulen, Behörden, Gesundheitssystem und Justiz zu verbessern. Ziel ist, mit klaren Strukturen, guter Kommunikation und enger Zusammenarbeit an den Schnittstellen die Angebote weiterzuentwickeln, damit Frauen, die Hilfe benötigen, auch Hilfe erhalten.