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Aktuelles

Deutscher Arbeitsschutzpreis 2027 – Einreichungsfrist bis zum 15. Juli verlängert

Noch bis einschließlich 15. Juli 2026 ist die Bewerbung für den Deutschen Arbeitsschutzpreis (DASP) 2027 möglich. Die Auszeichnung wird in vier Kategorien vergeben: Prämiert werden vorbildliche strategische, betriebliche, kulturelle und persönliche Lösungen rund um Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Jede Kategorie ist mit einem Preisgeld von 10.000 Euro dotiert. In Deutschland ansässige Unternehmen aller Größen und Branchen sowie Einzelpersonen können sich unter www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de bewerben. Die Preisverleihung unter der Schirmherrschaft von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas findet am 21. April 2027 in Berlin statt.

Der Deutsche Arbeitsschutzpreis ist eine Initiative der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) als Plattform zur Stärkung des betrieblichen Arbeitsschutzes in Deutschland. Der DASP ist ein Ausdruck der Wertschätzung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die für den Arbeitsschutz zuständigen Ministerien der Länder (vertreten durch den Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik) und den Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV).

Weiterführende Informationen zum diesjährigen Deutschen Arbeitsschutzpreis sowie zur Bewerbung erhalten Sie unter: www.deutscher-arbeitsschutzpreis.de

Gesund arbeiten

Zeitgemäßer Arbeitsschutz muss einer durch moderne Technologien, Globalisierung und demografische Faktoren veränderten Arbeitswelt Rechnung tragen. Er hat das Ziel, Beschäftigte vor Unfällen zu schützen, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden und auf eine gesundheitsförderliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen hinzuwirken.
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Leitfäden zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr

Die  "Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr" informieren über die jeweiligen Rechtsvorschriften und die Kontrollgerätekarten und richten sich insbesondere an die im Bereich der Güter- und Personenbeförderung tätigen Unternehmen und deren Fahrpersonal.
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Portal Produktsicherheit

Von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wurde ein Produktsicher­heitsportal eingerichtet. Es dient dem Rückrufmanagement, der Unterbindung des Miss­brauchs von Zertifikaten und der Verbraucherinformationen zu Produkten, welche unter den Gel­tungsbereich des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) fallen.
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