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Förderaufruf für Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes

Förderstart: 15,45 Mio. Euro für Einrichtungen der Jugendarbeit

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt stellt aus dem Sondervermögen Infrastruktur des Bundes insgesamt 15,45 Millionen Euro für Einrichtungen der Jugendarbeit bereit. Ab sofort können Landkreise, kreisfreie Städte, Einheits- und Verbandsgemeinden, freie Träger der Jugendhilfe sowie landesweit tätige Jugendbildungsstätten ihre Projektvorhaben anmelden. Hier geht es zum Förderaufruf

Die Mittel stehen für ein breites Spektrum an Investitionen zur Verfügung. Gefördert werden unter anderem notwendige Sanierungen, Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit sowie die Anschaffung von Ausstattungsgegenständen wie Möbel und Elektrogeräte und mobile Angebote der Jugendarbeit.

Das Förderprogramm wird durch die Investitionsbank (IB) Sachsen-Anhalt umgesetzt. Die Antragstellung und Prüfung erfolgt bei der IB digital über das Kundenportal.

2026
Um im Jahr 2026 noch sichtbare Ergebnisse erreichen zu können, ist im Jahr 2026 ein verkürztes Antragsverfahren vorgesehen. Die maximale Förderhöhe beträgt in 2026 100.000 Euro. Die beantragten Vorhaben müssen binnen eines Jahres abgeschlossen sein. Die Träger beantragen ihre Vorhaben direkt bei der IB. Konkrete Informationen dazu und die zu verwendende „Klickstrecke“ sind der Anlage zu entnehmen. Diesem Antrag ist eine positive Bewertung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe beizufügen. Diese positive Bewertung ist für die IB ein sogenanntes „Legitimationsschreiben“ zur Förderung. Damit das Ministerium einen zeitnahen Überblick über die bei der IB eingegangenen Anträge hat, werden die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe gebeten, anhand des beiliegenden Mitteilungsbogens das Fachreferat über die positiv bewerteten Anträge zu informieren (Träger, Projektbezeichnung; Höhe der beantragten Förderung). Dazu nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse: sonderinvestjugend(at)ms.sachsen-anhalt.de.

2027 ff
In 2027 ff senden Sie bitte unter Nutzung beiliegenden Anmeldeformulars Ihre Interessenbekundung bis zum 1. Oktober jeden Jahres direkt an das Ministerium, ebenfalls unter sonderinvestjugend(at)ms.sachsen-anhalt.de. Von dort aus werden die eingegangenen Anträge gesammelt und den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe nach Zuständigkeit zugesandt. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugend legen im örtlichen Jugendhilfeausschuss eine Prioritätenliste fest und senden diese zurück an das Ministerium unter o.g. E-Mail-Adresse. Das Ministerium fordert die auf der Liste stehenden Träger dann auf, bei der IB einen Antrag zu stellen. Das Verfahren bei der IB (Klickstrecke) ist das gleiche wie bei der Beantragung in 2026.

Grafische Darstellung der verschiedenen Wege der Antragsstellung in 2026 und 2027.

Jugendbildungsstätten
Anträge der landesweit tätigen und vom Land geförderten Jugendbildungsstätten benötigen keine positive Bewertung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe oder einen Jugendhilfeausschussbeschluss. Die Träger dieser Jugendbildungsstätten stellen in 2026 ihre Anträge in Höhe von max. 100.000 Euro inkl. einer Projektbeschreibung an das Ministerium unter o.g. E-Mail-Adresse. Das Ministerium erstellt ein sog. Legitimationsschreiben und leitet dieses inkl. Projektbeschreibung an die Träger der Jugendbildungsstätten sowie an die IB weiter. Danach können die Träger der Jugendbildungsstätten Anträge bei der IB stellen.

Mittelverteilung
In dieser Übersicht sind die maximalen Förderhöhen pro Landkreis/kreisfreier Stadt zu entnehmen. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind angehalten, auf die Einhaltung dieser maximalen Förderhöhe bei den Anträgen für den gesamten Förderzeitraum zu achten. Abzüglich der Anträge für 2026 sind in die Prioritätenlisten, die ab 2027 vom Jugendhilfeausschuss beschlossen werden sollen, nur Maßnahmen bis zur maximalen Förderhöhe aufzunehmen. Die Förderung der Jugendbildungsstätten sind dabei nicht zu beachten; diese sind bei der Kalkulation für die Landkreise/kreisfreien Städte „vor die Klammer gezogen worden“. Aus der Vorlage der Vorhaben kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung dem Grunde und der Höhe nach abgeleitet werden.

Ansprechpartnerinnen, Ansprechpartner:
Sollten inhaltliche Fragen zu einer Fördermöglichkeit aufkommen, so können diese an das Ministerium an folgende  E-Mail-Adresse gesandt werden. sonderinvestjugend(at)ms.sachsen-anhalt.de

Bei technischen Fragen zur Antragsstellung stehen die Ansprechpersonen der IB zur Verfügung.

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