Sachsen-Anhalt modernisiert Bestattungsgesetz
Die würdige Bestattung von Menschen ist ein öffentliches Anliegen. Grundlage dafür bildet in Sachsen-Anhalt das Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt. Das Gesetz wird als Bestattungsgesetz (BestattG LSA) abgekürzt. Bestimmte Regelungen des Gesetzes werden durch die Bestattungsverordnung ergänzt oder inhaltlich präzisiert.
Die Normen des Bestattungsgesetzes dienen insbesondere der gebotenen Würde und der Wahrung der Ehrfurcht vor den Toten, sowie dem Schutz der Totenruhe und der Totenehrung.
Weiterhin regelt das Bestattungsgesetz die Bestattungspflicht, die Frage wer die Bestattung veranlassen muss und in welcher Art die Bestattung erfolgen kann. In Sachsen-Anhalt sind die Erdbestattung und die Feuerbestattung zugelassen. Bei der Wahl von Ort, Art und Durchführung der Bestattung ist der Wille der verstorbenen Person maßgebend, soweit dabei nicht gegen die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verstoßen wird.
Das Gesetz beinhaltet auch das Friedhofswesen, hier u.a. wer einen Friedhof betreiben darf, wie lange Gräber erhalten bleiben müssen (Ruhezeiten) und welche Grabsteine verwendet werden dürfen.
Bestattungsrecht ist auch Gesundheitsschutz. Das Bestattungsgesetz umfasst in Sachsen-Anhalt auch das Leichenwesen. So werden beispielsweise die Anforderungen an die Leichenschau durch Ärztinnen und Ärzte festgelegt, oder wie Aufbewahrung und Beförderung von Leichen und deren Kremierung und in welcher Frist eine Bestattung erfolgen soll. Die Regelungen zur Todesbescheinigung (Totenschein und Sektionsschein) sind hingegen maßgeblich in der Bestattungsverordnung verankert.
Im Übrigen ist die Aufgabenerfüllung im Bereich des Bestattungswesens, also z.B. der Erlass von Friedhofsordnungen oder Gebührenordnungen und deren Anwendung, Angelegenheit des jeweiligen Friedhofsträgers. Friedhofsträger können die Gemeinden sowie Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sein, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.
FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Bestattungsgesetz unter Berücksichtigung der Gesetzesnovelle 2025
Anlagen zur Bestattungsverordnung
- Muster Todesbescheinigung (Anlage 1)
- Muster Sektionsschein (Anlage 1a)
- Muster Dokumentation der Ascheentnahme (Anlage 3)

