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Ausbildung und Übergänge

Die berufliche Erstausbildung von Jugendlichen in der Gegenwart ist eine wesentliche Voraussetzung zur Deckung des Fachkräftebedarfs der Wirtschaft in der Zukunft. Das berufliche Bildungssystem bietet attraktive und hochwertige Ausbildungsangebote mit guten Entwicklungsperspektiven. Die Entscheidung für einen dualen Ausbildungsberuf eröffnet im Vergleich mit anderen Ausbildungsformen gleichwertige Berufs- und Karrierewege. Angesichts der aktuellen demografischen Entwicklung in Sachsen-Anhalt ist es notwendig, möglichst alle Jugendlichen im ersten Schritt erfolgreich in eine Ausbildung und im zweiten Schritt in Arbeit zu integrieren. Die Arbeitsmarktpolitik des Landes bietet für die Bewältigung der beiden Schwellen vielfältige Unterstützung. Beginnend mit einer frühzeitigen Berufsorientierung für alle Schülerinnen und Schüler, reihen sich Unterstützungsleistungen für Jugendliche am Übergang von der Schule in die Ausbildung und im Bedarfsfall Hilfestellungen für Unternehmen und Auszubildende auch während der Ausbildung in die Förderkette von Landesmaßnahmen ein.

Förderprogramme:

Eine ausführliche Darstellung der Situation auf dem Ausbildungsmarkt finden Sie im aktuellen Jahresmonitor Berufsbildung 2023 des Landes Sachsen-Anhalt.

Ankündigung zur Veröffentlichung der Bekanntmachung: Förderung einer KAUSA-Landesstelle

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlicht die neue Bekanntmachung zur Förderung einer landesweiten KAUSA-Landesstelle. Ziel ist es, die Integration junger Menschen mit Migrationsgeschichte in Ausbildung und Beruf zu stärken und damit einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Sachsen-Anhalt zu leisten.

Gefördert werden Projekte, die gezielt junge Menschen mit Einwanderungsgeschichte sowie migrantische Unternehmen unterstützen, beraten und vernetzen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des ESF+ und umfasst einen Zeitraum vom 01.01.2027 bis 31.12.2028 mit der Option auf Verlängerung.

Interessierte Träger können ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 08.07.2026, 12:00 Uhr, beim Ministerium einreichen.

Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen, Aufgaben und einzureichenden Unterlagen finden Sie in der vollständigen Bekanntmachung.

Kontakt für Rückfragen:
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Referat 53 Turmschanzenstraße 25,
39114 Magdeburg Stefanie Glomm,
Tel: 0391-5674579
E-Mail: Stefanie.Glomm(at)ms.sachsen-anhalt.de