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Regionalisierung

Ein wichtiges Anliegen der Arbeitsmarktpolitik des Landes ist, die Arbeitsmarktakteure in den Regionen noch stärker strategisch und praktisch in die Planung, Entscheidung und Umsetzung von Förderprojekten einzubeziehen und damit die Arbeitsmarktförderung noch stärker an den regionalen Bedarfen auszurichten.

Sachsen-Anhalt setzt in der neuen Förderperiode des Europäischen Sozialfonds plus (ESF+) 2021-2027 auf eine verstärkte regionalisierte Umsetzung der Arbeitsmarktprogramme. Mit den Richtlinien RÜMSA sowie Zielgruppen und Beschäftigungsförderung wurden in der ESF-Förderperiode 2014-2020 auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte in Sachsen-Anhalt die wesentlichen Strukturen der regionalisierten Arbeitsmarkpolitik geschaffen und ausgebaut. Diese Förderlinien werden im ESF+ in der neuen Förderrichtlinie REGIO AKTIV zusammengeführt. Ziel von REGIO AKTIV ist, die Arbeitsmarktintegration von benachteiligten Personen zu unterstützen und jungen Menschen den Zugang zur beruflichen Ausbildung zu erleichtern. Dafür stehen insgesamt 140 Millionen Euro an ESF-Mitteln zur Verfügung, die durch das Land Sachsen-Anhalt und weitere Mittelgeber kofinanziert werden. REGIO AKTIV ermöglicht den Landkreisen und kreisfreien Städten mehr Gestaltungsspielräume, um die Arbeitsmarktprojekte noch stärker auf die Bedarfe vor Ort auszurichten.

Dazu haben die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen der Bundesagentur für Arbeit, die kommunalen Spitzenverbände des Landkreistages und des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt sowie das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung im Dezember 2021 als Erste die Kooperationsvereinbarung REGIO AKTIV unterzeichnet. Anfang 2022 sind die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes der Kooperationsvereinbarung beigetreten.

REGIO AKTIV umfasst zehn Förderbereiche, die regional umgesetzt werden können:
A Berufliche Integration von Personen mit besonde­ren Vermittlungshemmnissen "Aktive Eingliederung" (AE)
B Unterstützung Alleinerziehender und Familienbedarfsgemeinschaften bei der sozialen und Arbeitsmarktintegration "Familien stärken - Perspektiven eröffnen" (FAMICO)
C Sicherung der Bildungs- und Beschäfti­gungsfähig­keit förderungsbedürftiger junger Menschen "STABIL - Selbstfindung - Training - Anleitung - Betreuung - Initiative - Lernen" (STABIL)
D Kompetenzagenturen (KA)
E Vertiefung schulischer und außerschulischer Berufsorientierung in Form begleiteter betrieblicher Praktika (PRAXIS BO)
F Einbindung der Eltern in den Berufswahlprozess (ELTERN BO)
G Verbundausbildung, Erhöhung der Ausbildungsqualität und -attraktivität (VERBUND)
H Spezifische Modellprojekte
I Jugendhilfeberater/innen in Jugendberufsagenturen (JUBE)
J Regionale Koordination (REKO)

Ergänzt werden diese zehn Förderbereiche durch eine Regio-Netzwerkstelle (Förderbereich K), die landes- und bundesweit übergreifend unterstützend wirken soll. Sie setzt dabei auf die Vernetzung und Beteiligung kommunaler, landes- und bundesweiter Strukturen.

Die Richtlinie REGIO AKTIV ist zum 21.06.2022 in Kraft getreten.

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