Ausbildungsvergütungen
Die Rahmenbedingungen der Berufsausbildung werden durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Nach § 17 Abs. 1 BBiG muss der Ausbildende dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen, die mindestens jährlich ansteigen muss.
Eine Übersicht über die in einigen Wirtschaftsbereichen in Sachsen-Anhalt geltenden Ausbildungsvergütungen (Stand Januar 2024) finden Sie hier.