Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt gewährleistet mit dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) eine Betreuung und frühkindliche Bildung für Kinder auf bundesweit vorzeigbarem Niveau. Garantiert wird ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung von der Geburt an bis zum Ende der 6. Schulklasse. Damit leistet Sachsen-Anhalt einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Fachinformationen zum Kinderförderungsgesetz für die Landkreise, Kommunen und freien Träger
Bildungsprogramm „Bildung: elementar – Bildung von Anfang an“ Fortschreibung 2013
(Anmerkung: Das Bildungsprogramm kann ab sofort im Buchhandel unter der
ISBN 978-3-86892-103-8 bestellt werden. Der Preis beträgt 14,90 Euro)
Literaturempfehlungen zum Weiterlesen
Hinweis: Die Literaturempfehlungen sind nicht Bestandteil des Bildungsprogramms.
Interessenbekundungsverfahren für das Landesmodellprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“ in der Förderperiode 2023 bis 2026 gestartet
Für den weiteren qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung ist eine aus-reichende Zahl qualifizierter und motivierter Fachkräfte in der frühen Bildung notwendig. Eine gute Ausbildung in den einschlägigen Berufen sowie die Bindung von pädagogischen Fachkräften ist die Voraussetzung dafür, dass weiterhin eine landesweit hochwertige Kindertages-betreuung sichergestellt werden kann.
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung fördert deshalb mit einem weiteren landesweiten Programm Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften. Ebenso sollen Impulse für die Verbesserung der Qualität der Praxisausbildung gesetzt werden.
Informationen zum Interessenbekundungsverfahren ...
Verfahrensgrundsätze für das Landesmodellprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“ ..
Formblatt zum Interessenbekundungsverfahren ...