Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt
Sachsen-Anhalt gewährleistet mit dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) eine Betreuung und frühkindliche Bildung für Kinder auf bundesweit vorzeigbarem Niveau. Garantiert wird ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung von der Geburt an bis zum Ende der 6. Schulklasse. Damit leistet Sachsen-Anhalt einen Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Fachinformationen zum Kinderförderungsgesetz für die Landkreise, Kommunen und freien Träger
Bildungsprogramm „Bildung: elementar – Bildung von Anfang an“ Fortschreibung 2013
(Anmerkung: Das Bildungsprogramm kann ab sofort im Buchhandel unter der
ISBN 978-3-86892-103-8 bestellt werden. Der Preis beträgt 14,90 Euro)
Literaturempfehlungen zum Weiterlesen
Hinweis: Die Literaturempfehlungen sind nicht Bestandteil des Bildungsprogramms.
Interessenbekundungsverfahren für das Landesmodellprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“ in der Förderperiode 2023 bis 2026 gestartet
Für den weiteren qualitativen und quantitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung ist eine aus-reichende Zahl qualifizierter und motivierter Fachkräfte in der frühen Bildung notwendig. Eine gute Ausbildung in den einschlägigen Berufen sowie die Bindung von pädagogischen Fachkräften ist die Voraussetzung dafür, dass weiterhin eine landesweit hochwertige Kindertages-betreuung sichergestellt werden kann.
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung fördert deshalb mit einem weiteren landesweiten Programm Maßnahmen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften. Ebenso sollen Impulse für die Verbesserung der Qualität der Praxisausbildung gesetzt werden.
Informationen zum Interessenbekundungsverfahren ...
Verfahrensgrundsätze für das Landesmodellprogramm „Fachkräfteoffensive für Erzieherinnen und Erzieher“ ..
Formblatt zum Interessenbekundungsverfahren ...
Aufruf Interessenbekundung Landesmodellprojekt „Kooperation Schule und Hort"
Mit Beginn des Schuljahres 2023/2024 sollen an 30 Standorten in Sachsen-Anhalt Modelle einer pädagogisch hochwertigen Ganztagsbetreuung erprobt werden.
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So wirkt das Gute-Kita-Gesetz des Bundes in Sachsen-Anhalt
Mit dem Gute-Kita-Gesetz unterstützt der Bund die Länder mit 5,5 Milliarden Euro, es geht um mehr Qualität und weniger Gebühren. Die Länder konnten entscheiden, welche konkreten Maßnahmen sie vor Ort ergreifen. Sachsen-Anhalt setzt auf einen Fachkräfte-Pakt für Ausbildung und Qualifizierung, auf mehr pädagogische Fachkräfte für Kitas mit besonderen Bedarfen und auf Elternentlastung. Dazu hatten Bund und Land im August einen Vertrag geschlossen; der Landtag goss die dort vereinbarten Punkte im Dezember in ein Gesetz, das KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG).
Das durch das KiQuTG geänderte Gesetz zur Förderung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege des Landes Sachsen-Anhalt (KiFöG LSA) wurde am 23. Januar 2020 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet.