Die gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Die Krankenkassen stellen die dafür erforderlichen Leistungen zur Verfügung. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich.
Gesetzliche Grundlage ist das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch, das SGB V.
Für besondere Personengruppen regeln auch andere Gesetze den Krankenversicherungsschutz (z. B. das Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte oder das Künstlersozialversicherungsgesetz).
Weitergehende Informationen finden Sie zu folgenden GKV-Themenbereiche
- Versicherte Personen
- Beiträge einschließlich Bedürftigkeit und Risikostrukturausgleich
- Leistungen einschließlich Fahrkosten sowie Zuzahlung und Belastungsgrenze
- Solidarprinzip und Eigenverantwortung
- Krankenkassen, Wahlrecht, Wahltarife und Aufsicht
- Patientenberatung
- Richtlinien des Bundesausschusses
- Urlaub und Arbeiten im Ausland
- Exkurs private Krankenversicherung
- Medizinischer Dienst Sachsen-Anhalt
- Landesprüfungsamt für Sozialversicherung