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Exkurs private Krankenversicherung

Der private Krankenversicherer kalkuliert die Prämie individuell. Er kann Prämienzuschläge und Risikoausschlüsse für bestimmte Vorerkrankungen vereinbaren oder auch einen Antrag auf private Krankenversicherung ablehnen. Es besteht eine Vielzahl von privaten Krankenversicherern, die jeweils unterschiedliche Kalkulationen vornehmen. Sofern im Einzelfall einerseits ein Versicherungsunternehmen den Versicherungsantrag auf Grund von Vorerkrankungen mit Prämienzuschlägen oder Risikoausschlüssen annimmt, kann es andererseits auch Versicherer geben, welche diesen Antrag grundsätzlich nicht annehmen oder auch keine Zuschläge oder Ausschlüsse verlangen. Um das Angebot des jeweiligen Versicherers zu prüfen, bietet sich die Stellung eines Probe-Antrages an. Eine Übersicht der privaten Krankenversicherungsunternehmen in Deutschland kann der Verband der privaten Krankenversicherung e. V., Bayenthalgürtel 26, 50968 Köln, Tel. 0221/37662-0 (Internet: http://www.pkv.de/), geben.

Ab dem 01.07.2007 wird allen Nichtversicherten, die ehemals privat versichert waren oder typischerweise gewesen wären (insbesondere Selbstständige), der Zugang zu einem Standardtarif in der privaten Krankenversicherung ermöglicht. Dessen Leistungsumfang ist der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Die Versicherungen müssen entsprechende Verträge abschließen, dürfen keine Risikozuschläge erheben oder Leistungsausschlüsse vornehmen.

Im Hinblick auf die Ermäßigung von Prämien in der privaten Krankenversicherung ergeben sich folgende Möglichkeiten: In der privaten Krankenversicherung wird ein Standardtarif mit einem gesetzlich begrenzten Höchstbeitrag angeboten, dessen Versicherungsschutz mit dem der GKV vergleichbar ist. Außerdem stellt sich die Frage, ob das private Krankenversicherungsunternehmen weitere Versicherungstarife anbietet und der Wechsel in einen günstigeren Versicherungstarif (unter Mitnahme Ihrer Altersrückstellungen) möglich ist. Weiterhin könnten Prämienermäßigungen durch Änderungen des bestehenden Vertrages erreicht werden, beispielsweise durch Einführung oder Erhöhung von Selbstbeteiligungen.

Aufsichtsbehörde über die privaten Krankenversicherungsunternehmen ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, Tel. 0228/4108-0 (Internet: http://www.bafin.de/). Außerdem hat die private Krankenversicherung einen Ombudsmann für die Beschwerden ihrer Kunden eingesetzt: Ombudsmann der privaten Krankenversicherung, Herr Arno Surminski, Leipziger Str. 104, 10117 Berlin, Tel. 0180/2550444. Dieser kann jedoch lediglich (nicht verbindliche) Empfehlungen gegenüber dem privaten Krankenversicherungsunternehmen aussprechen.