Lokale Netzwerke Kinderschutz
Erfolgreicher Kinderschutz gedeiht durch interdisziplinäre Kooperation. Kooperation ist die wichtigste Voraussetzung, um ein gelungenes Netzwerk Kinderschutz zu etablieren und am Leben zu halten. Die verschiedenen Professionen im Kontext Kinderschutz haben aus diesem Grund beim Thema Kinderschutz und Frühe Hilfen intensiv zusammenzuarbeiten. Das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Kindern des Landes Sachsen-Anhalt sieht daher vor, dass auf Ebene der örtlichen Jugendämter lokale Netzwerke Kinderschutz einzurichten sind. Unter Beteiligung aller mit dem Kinderschutz und den Frühen Hilfen in Berührung kommenden Einrichtungen, Institutionen und Berufsgruppen soll Familien vor Ort frühzeitig Unterstützung gegeben werden und in Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung ein abgestimmtes Verfahren zwischen den Beteiligten Handlungssicherheit geben. Neben den Diensten der Jugendhilfe und des Gesundheitswesens sollen auch Familienhebammen, Familienpaten, Schwangerschaftsberatungsstellen, Familienverbände, Polizei und Justiz sowie weitere in dem Themenfeld aktive Träger in diesen Netzwerken kooperieren.
Auf Grund der gewachsenen regionalen Strukturen im Land wird jedes Netzwerk andere Schwerpunkte bei der Netzwerkarbeit haben. Unterstützung beim Auf- und Ausbau der lokalen Netzwerke wird von dem im Ministerium für Arbeit und Soziales des Landes Sachsen-Anhalt eingerichteten Zentrum „Frühe Hilfen für Familien“ gegeben.
Koordinatorinnen und Koordinatoren der Lokalen Netzwerke Kinderschutz ...