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Gesetz zur „Verbesserung des Schutzes von Kindern“

Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes hat der Gesetzgeber von Sachsen-Anhalt noch einmal die Wichtigkeit der Weiterentwicklung des Kinderschutzes und der Frühen Hilfen untermauert.

Ziele des Gesetzes sind:

  1. die Förderung der Kindergesundheit unter anderem durch die Steigerung der Inanspruchnahme der Untersuchungsangebote zur Früherkennung von Krankheiten (Früherkennungsuntersuchungen) bei Kindern und 
  2. die Früherkennung von Risiken für das Kindeswohl sowie die konsequente Sicherstellung der erforderlichen Hilfen.

Diese Ziele sollen durch eine effektive Vernetzung von Hilfen des Gesundheitswesens und der Kinder- und Jugendhilfe sowie anderen dem Kinderschutz und der Familienhilfe dienenden Einrichtungen, Institutionen und Behörden umgesetzt werden und insbesondere durch die auf Jugendamtsebene einzurichtenden lokalen Netzwerke Kinderschutz abgesichert werden.