Gesetz zur „Verbesserung des Schutzes von Kindern“
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Verbesserung des Kinderschutzes hat der Gesetzgeber von Sachsen-Anhalt noch einmal die Wichtigkeit der Weiterentwicklung des Kinderschutzes und der Frühen Hilfen untermauert.
Ziele des Gesetzes sind:
- die Förderung der Kindergesundheit unter anderem durch die Steigerung der Inanspruchnahme der Untersuchungsangebote zur Früherkennung von Krankheiten (Früherkennungsuntersuchungen) bei Kindern und
- die Früherkennung von Risiken für das Kindeswohl sowie die konsequente Sicherstellung der erforderlichen Hilfen.
Diese Ziele sollen durch eine effektive Vernetzung von Hilfen des Gesundheitswesens und der Kinder- und Jugendhilfe sowie anderen dem Kinderschutz und der Familienhilfe dienenden Einrichtungen, Institutionen und Behörden umgesetzt werden und insbesondere durch die auf Jugendamtsebene einzurichtenden lokalen Netzwerke Kinderschutz abgesichert werden.