Sozialschiedsstellen
Beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sind fünf verschiedene Schiedsstellen angesiedelt.
Die Geschäfte der Schiedsstellen werden von der Geschäftsstelle geführt.
Für die Schiedsstellenverfahren fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für Schiedsstellen an.
Zu den Schiedsstellen des Landes Sachsen-Anhalt
- Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII (Jugendhilfe)
- Schiedsstelle nach § 133 SGB IX (Eingliederungshilfe)
- Schiedsstelle nach § 76 SGB XI (Soziale Pflegeversicherung)
- Schiedsstelle nach § 80 SGB XII (Sozialhilfe)
- Schiedsstelle nach § 36 PflBG (Pflegeberufegesetz)