Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Sachsen-Anhalt
Umsetzung des Cannabisgesetzes
Das Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetz (KCanG) ist größtenteils in zwei Stufen erfolgt: Das Gesetz ist, mit Ausnahme der Regelungen zu Anbauvereinigungen und zur Tilgung von Einträgen im Bundeszentralregister, am 1. April 2024 in Kraft getreten. Die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen sind am 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Am 1. Januar 2025 werden die Regelungen zur Tilgung von Einträgen im Bundeszentralregister in Kraft treten.
Bußgeldkatalog
Das Sozialministerium hat in Abstimmung mit Bundesländern wie Sachsen, Thüringen und Brandenburg einen Bußgeldkatalog für Sachsen-Anhalt erarbeitet. Dabei steht der Jugendschutz im Vordergrund. So sind u.a. Bußgelder für den Cannabiskonsum in Verbotszonen, z. B. in Sichtweite von Schulen oder Kindergärten vorgesehen. Für die Feststellung und Ahndung von Verstößen, die nicht die Anbauvereinigungen betreffen, ist das Landesverwaltungsamt (LVwA) als zuständige Behörde vorgesehen.
Anbauvereinigungen
Das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) ist für die Erteilung der Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Anbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen in Sachsen-Anhalt sowie für deren Überwachung zuständig (Zuständigkeitsverordnung) Weitere Information zu Anträgen und Ansprechpartner gibt es hier
Schulungen für Präventionsbeauftragte
Benannte Präventionsbeauftragte der Anbauvereinigungen müssen einen Nachweis über die Teilnahme an Suchtpräventionsschulungen bei Landes- oder Fachstellen für Suchtprävention oder Suchtberatung oder bei vergleichbar qualifizierten, öffentlich geförderten Einrichtungen beibringen. In Sachsen-Anhalt werden die ersten Kurse im September 2024 durch die Landesstelle für Suchtfragen Sachsen-Anhalt angeboten. Die Schulung richtet sich an Personen, die durch den Vorstand ihrer Anbauvereinigung als Präventionsbeauftragte benannt wurden. Sie dient dem Erwerb und dem Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen spezifischen Beratungs- und Präventionskenntnisse. Die Schulung wird mit einer Teilnahmebescheinigung abgeschlossen.
Gesundheits- und Jugendschutzkonzept
Zur Unterstützung bei der Entwicklung eines Gesundheits- und Jugendschutzkonzeptes wurde durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ein Leitfaden zur Verfügung gestellt.
Prävention und Hilfe
Auf der Seite der Landesstelle für Suchtfragen im Land Sachsen-Anhalt finden sich weitere Informationen zum Thema: