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Leistungen zu Sozialhilfe

Soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit sind zwei Hauptanliegen unseres Sozialstaates, die im Grundgesetz fest verankert sind. Im Allgemeinen Teil des Sozialgesetzbuches Erstes Buch (SGB I) sind die Aufgaben des Sozialgesetzbuches niedergeschrieben. Danach soll es dazu beizutragen, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen, die Familien zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhaltes durch eine freigewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.

Diese Aufgaben werden unter anderem durch das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) erfüllt. Allerdings ist mit dem Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27. Dezember 2003 das Sozialhilferecht reformiert worden. Das bisherige Bundessozialhilfegesetz sowie das Grundsicherungsgesetz sind zum 31. Dezember 2004 außer Kraft getreten und in das neue Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch teilweise mit Änderungen übertragen worden.