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Begründung zur Kündigung des Landesrahmenvertrages "in einfacher Sprache"

Warum wurde der Landesrahmenvertrag zur Eingliederungshilfe gekündigt?

•    Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat den Landesrahmenvertrag zum 31. Dezember 2024 gekündigt. 
•    Der Landesrahmenvertrag musste gekündigt werden. 
•    Die Selbstbestimmung, Teilhabe und Inklusion von Menschen mit Behinderungen wurden noch nicht gut umgesetzt.
•    In Sachsen-Anhalt gibt es noch die meisten Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. In den anderen Bundesländern sind es weniger. In Sachsen-Anhalt wurde bisher zu wenig für selbständiges Wohnen der Menschen mit Behinderungen getan. 
•    Es müssen mehr Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt eigenständiger leben.
•    Die Angebote und Leistungen müssen besser auf die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt angepasst werden.  
•    Die Übergänge in den allgemeinen Arbeitsmarkt sind nicht gut gelungen. Das sagt auch das Ergebnis der Überprüfung zur Umsetzung der UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention). Fest steht, dass in Deutschland dafür mehr getan werden muss. Das sagt auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
•    Es müssen mehr Menschen mit Behinderungen in Unternehmen und Betrieben Arbeit finden. 

Was passiert jetzt?
•    Das Ministerium arbeitet bereits jetzt schon mit den Wohlfahrtsverbänden am neuen Landesrahmenvertrag. 
•    Ein neuer Landesrahmenvertrag soll am 1. Januar 2025 den alten Vertrag ablösen. 
•    Für Menschen mit Behinderungen in Sachsen-Anhalt ändert sich nichts. Alle bestehenden Leistungen und Vereinbarungen bleiben bestehen. 
•    Ab dem 1. Januar 2025 bekommen alle Menschen mit Behinderungen weiter ihre Hilfen und Unterstützung. 


Was soll mit dem neuen Landesrahmenvertrag anders werden? 
Das Ministerium und die Wohlfahrtsverbände beraten und schreiben auf, wie 
•    die Menschen mit Behinderungen selbstbestimmter leben können, 
•    die Menschen mit Behinderungen auswählen können, wo und mit wem sie leben wollen,
•    die Menschen mit Behinderungen mehr über ihre Freizeit selbst bestimmen können, 
•    die Menschen mit Behinderungen mehr am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können und 
•    wie Menschen mit Behinderungen mehr in Betrieben und Unternehmen in Sachsen-Anhalt Arbeit bekommen.
Der Beauftragte der Landesregierung von Sachsen-Anhalt für die Belange der Menschen mit Behinderungen ist bei den Gesprächen nach wie vor dabei. Er bringt sich aktiv ein.
 

Fortschreibung des Landesaktionsplans „einfach machen – Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“

Am 25. Mai 2021 hat die Landesregierung den Landesaktionsplan Sachsen-Anhalt zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention "einfach-machen. Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft" 2.0 beschlossen. 

Damit hat Sachsen-Anhalt die erste Fortschreibung des Landesaktionsplans Sachsen-Anhalt „einfach machen – Unser Weg in eine inklusive Gesellschaft“ vorgelegt, mit der das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen umgesetzt werden soll. Der Landesaktionsplan 2.0 ist in zwölf Lebensbereiche gegliedert, umfasst fast 100 Maßnahmen und steckt die Ziele für die kommenden zehn Jahre ab. 

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Landesaktionsplan 2.0 zum Herunterladen (nicht barrierefrei)

Medienstaatsvertrag: Barrierefreiheit muss fest verankert werden! Forderung der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen aus Bund und Ländern

Mit einer gemeinsamen Erklärung wenden sich die Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen an die Länderregierungen und Länderparlamente. Dabei geht es um den von den Regierungschefinnen und Regierungschefs im Dezember 2019 beschlossenen Medienstaatsvertrag.
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Gleichberechtigten Zugang zu Informationen ermöglichen – Regelungen zur Barrierefreiheit des Medienstaatsvertrags nachbessern ...

Förderrichtlinie zur Umsetzung der Ziele des Landesaktionsplans Sachsen-Anhalt

Ziel des Landes Sachsen-Anhalt ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die auf Inklusion abzielen. Mit dem "Aktionsplan der Landesregierung Sachsen-Anhalts zur Umsetzung der UN-BRK" wurde 2013 ein Strategiepapier verabschiedet, welches umfassende Maßnahmen aufführt, die in den kommenden Jahren zu realisieren und weiterzuentwickeln sind. Dieser Prozess soll durch eine gezielte Förderung unterstützt werden.

Dafür hat das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration hat eine Richtlinie veröffentlicht, über die Fördermittel für Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der Ziele des Landesaktionsplans und zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen beantragt werden können.

Gegenstand der Förderung sind insbesondere

  • Maßnahmen der Selbststärkung von Menschen mit Beeinträchtigungen,
  • Sensibilisierungs- und Fortbildungsmaßnahmen,
  • Zuschüsse zu Investitionen zur Schaffung von Barrierefreiheit im Sinne § 5 Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und
  • Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen an allgemeinen Angeboten.

Informationen zur Förderung im Rahmen der Richtlinie und notwendige Formulare erhalten Sie bei der Sozialagentur Sachsen-Anhalt. Bitte richten Sie Ihre Anfragen an Herrn Martin Vogt (E-Mail: Martin.Vogt(at)sozag.ms.sachsen-anhalt.de).

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Bad Kösener Gespräche unterwegs 2019

Am 18. Februar 2019 finden die "Bad Kösener Gespräche unterwegs" statt. Im Roncalli-Haus in Magdeburg treffen sich Menschen mit Beeinträchtigungen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, des Ministeriums, der Sozialagentur und Teilhabemanager_innen, um dem Ziel einer inklusiven Gesellschaft ein Stück näher zu kommen. Die Moderation der "Bad Kösener Gespräche unterwegs" 2019 übernehmen auch dieses Mal wieder Menschen mit und ohne Beeinträchtigungen gemeinsam.

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Integrationsbetriebe in Sachsen-Anhalt

Integrationsbetriebe eröffnen Menschen mit Behinderungen Chancen auf mehr Teilhabe am Arbeitsleben. Der Film „Integrationsbetriebe in Sachsen-Anhalt“ wagt einen Blick hinter die Kulissen. Er stellt mit Reinicke GmbH Möbelfertigung & Bautischlerei Dessau-Roßlau und Augustinuswerk e.V. Lutherstadt Wittenberg zwei Unternehmen und ihre Beschäftigten vor und will anderen Arbeitgebern Mut machen, diesen Weg auch zu gehen. Integrationsbetriebe sind Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes und müssen sich deshalb dem Wettbewerb mit anderen Unternehmen stellen. Zusätzlich erfüllen Sie einen besonderen sozialen Auftrag und übernehmen Verantwortung: Sie verpflichten sich, zwischen einem Viertel und der Hälfte ihrer Arbeitsplätze mit besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Damit verwirklichen sie inklusive und gleichberechtigte Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf.

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Sachsen-Anhalt fördert die Entwicklung eines örtlichen Teilhabemanagements aus ESF+-Mitteln

Das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration fördert die Entwicklung eines örtlichen Teilhabemanagements aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Die Förderung zielt darauf ab, Menschen mit Beeinträchtigungen die umfassende gesellschaftliche und selbstbestimmte Teilhabe durch die Schaffung eines inklusiven Sozialraums zu ermöglichen.

Sowohl Sachsen-Anhalt als auch die Europäische Kommission sehen eine vordringliche Aufgabe darin, Menschen zu fördern, deren Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe einschränkt sind. Die Inklusions- und Teilhabeziele des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erfordern wohnortnahe Alternativen der Teilhabesicherung. Durch das örtliche Teilhabemanagement sollen die Beseitigung von Inklusionsdefiziten im örtlichen Sozialraum und die Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen erreicht werden.

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