Jugendsozialarbeit
Zur Jugendsozialarbeit gehören die Schulsozialarbeit und die Jugendberufshilfe. Maßnahmen zur Vermeidung von Schulverweigerung sind Teil der Schulsozialarbeit. Aufgabe der Jugendsozialarbeit ist es, jungen Menschen zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur Überwindung individueller Einschränkungen sozialpädagogische Hilfen anzubieten.
Schulsozialarbeit
Jugendsozialarbeit ist sowohl auf den Erziehungsauftrag der Eltern als auch der Schule bezogen. Bei der Schulsozialarbeit arbeiten Jugendhilfe und Schule eng zusammen. Dazu schlossen 1997 das Kultusministerium, das Landesarbeitsamt und das Ministerium für Gesundheit und Soziales eine Kooperationsvereinbarung zur beruflichen Eingliederung benachteiligter junger Menschen in Sachsen-Anhalt.
Das Bildungsministerium und das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung fördern in Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendstiftung gGmbH seit 1998 Projekte der Schulsozialarbeit.
Weitere Infos finden Sie auf den Seiten des Landesjugendamtes ....