Familie
Erziehungshilfe
Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes und das Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt verpflichten die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der Jugendhilfe, diese Hilfsangebote bereit zu stellen.
Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder der Jugendliche sind an den sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Das gilt insbesondere auch für die Art und Ausgestaltung der geeigneten Hilfe. Ausschlaggebend ist allein, dass die Hilfe für den individuellen erzieherischen Bedarf geeignet und notwendig ist. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz des Bundes bietet einen Katalog verschiedener Hilfetypen. Dazu gehören Erziehungsberatung, Soziale Gruppenarbeit, Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer, Sozialpädagogische Familienhilfe, Erziehung in einer Tagesgruppe, Vollzeitpflege, Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen oder intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.
Wer Hilfe zur Erziehung in Anspruch nehmen will, muss sich an die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte wenden.
Das Land als überörtlicher Träger der Jugendhilfe nimmt übergreifende Aufgaben wahr. So entwickelt das Land Empfehlungen oder Modellvorhaben zur Weiterentwicklung der Erziehungshilfe. Als Modellprojekt wurde in Sachsen-Anhalt zum Beispiel die Einrichtung "Eisenhammer" aufgebaut, in der straffällige Jugendliche zur Vermeidung der Untersuchungshaft untergebracht werden. Auch andere Einrichtungen bieten Plätze zur U-Haft-Vermeidung an. Zu den Aufgaben des Landes als überörtlichem Träger der Jugendhilfe gehört des Weiteren die Fortbildung von Mitarbeitern der Jugendhilfe.
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