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Richtlinien des Bundesausschusses

Der Gemeinsame Bundesausschuss (Auf dem Seidenberg 3a, 53721 Siegburg, Tel. 02241/ 9388-0), bestehend aus Vertretern der Ärzte und Krankenkassen, beschließt die zur Sicherung der ärztlichen Versorgung erforderlichen Richtlinien über die Gewähr für eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung der Versicherten. Er konkretisiert damit den im Gesetz formulierten Leistungsanspruch der GKV. Der Bundesausschuss hat insbesondere folgende Richtlinien gefasst: