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Solidarprinzip und Eigenverantwortung

Prägendes Kennzeichen der GKV ist das Solidarprinzip. Die Beiträge, welche der/die Versicherte für seinen Krankenversicherungsschutz zu entrichten hat, richten sich nach seiner finanziellen Leistungsfähigkeit. Alter, Geschlecht und das gesundheitliche Risiko des Versicherten sind für die Beitragshöhe unerheblich. Der Anspruch auf die medizinischen Leistungen ist unabhängig von der Höhe der gezahlten Beiträge: Man bekommt nach seinem Bedarf und gibt entsprechend seiner Leistungskraft. Ausdruck des Solidarprinzips ist auch die beitragsfreie Familienversicherung von Ehegatten/innen und Kindern, sofern diese kein Einkommen oberhalb einer bestimmten Grenze haben. Außerdem stehen junge für ältere Menschen und Gesunde für Kranke ein.
Solidarisches Verhalten heißt auch, kostenbewusst und sparsam Krankenversicherungsleistungen zu beanspruchen.
GKV-Versicherte sind für ihre Gesundheit mit verantwortlich. Sie sollen durch eine gesundheitsbewusste Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden.
Als notwendige Ergänzung der Solidarität wird die Eigenverantwortung des/der Versicherten eingefordert. Er/Sie ist für die Erhaltung seiner/ihrer Gesundheit soweit verantwortlich, wie er/sie darauf Einfluss nehmen kann.
Die gesundheitsbewusste Lebensführung soll unnötige Risiken für die Gesundheit vermeiden, insbesondere Rauchen, Bewegungsmangel und Stress. Weiterhin kann riskantes Freizeitverhalten, z. B. waghalsiger Ski-Abfahrtslauf, riskantes Bergsteigen oder Teilnahme an Motorradrennen gegen eine gesundheitsbewusste Lebensführung verstoßen. Eine Sanktion ist nicht vorgesehen, lediglich bei vorsätzlichem Zuziehen einer Krankheit könnte die Krankenkasse reagieren.
Die frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen ist erstrebenswert, also Leistungen zur Primärprävention, zur Verhütung von Krankheiten (Gruppen- und Individualprophylaxe von Zahnerkrankungen sowie medizinische Vorsorgeleistungen einschließlich Mütterkuren) und zur Früherkennung von Krankheiten. Insbesondere die Beteiligung an Früherkennungsmaßnahmen ist verbesserungswürdig.