Wirtschaftsbranchen - E
Elektrohandwerk
Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Elektrohandwerk Stand: 23.05.2024
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:
- Entgelttarifvertrag für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken des Landes Sachsen-Anhalt – vom 20.09.2022 gültig bis 31.12.2024
=> Das im Lohn-TV benannte, aktuell geltende Entgelt der Lohngruppe E 1 wird ersetzt durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA
- Manteltarifvertrag für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken des Landes Sachsen-Anhalt – vom 20.09.2022
Im Übrigen wird auf den im Elektrohandwerk bundesweit für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag hingewiesen.
Elektrohandwerk - Downloadbereich
Energie
Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Energie Stand: 24.05.2024
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:
- Tarifvertrag über die Tabellenvergütungen für die Arbeitnehmer und Auszubildenden der Tarifgruppe Energie/Versorgung/Umwelt des AVEU (TVT Energie) vom 01.07.2021 - gültig ab 01.06.21 – 31.08.2023
=> Sofern im TV über die Tabellenvergütungen für einzelne Vergütungsgruppen lediglich Monatsgehälter benannt werden, sind diese in Stundenlöhne umzurechnen (Formel siehe unten) und gegebenenfalls durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA zu ersetzen.
- Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der Mitgliedsunternehmen der Tarifgruppe Energie des Arbeitgeberverbandes energie- und versorgungswirtschaftlicher e. V. (AVEU) vom 02.09.2010
- Tarifvertrag zur Änderung des Manteltarifvertrages der Tarifgruppe Energie/Versorgung/Umwelt vom 26.09.2022, gültig ab 01.01.2023 (Änderung des Manteltarifvertrages vom 02.09.2010)
- Vergütungsvertrag -VTV Energie vom 02.09.2010, gültig ab 01.01.2011
Hinweis:
Nach dem gegenwärtigen Stand ist der Tarifvertrag zwar ausgelaufen, er wirkt dennoch nach bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrags und kommt im Rahmen der Umsetzung von § 11 TVergG LSA somit bis auf Weiteres zur Anwendung.
Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt: Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13
Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Mindestlohnrechner )
Energie - Downloadbereich
Entsorgungswirtschaft
Auskunft
im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Entsorgungswirtschaft Stand: 23.05.2024
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:
- Bundes-Entgelttarifvertrag der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V.– vom 01.04.2015 bis 31.12.201
=> Das im Entgelt-TV benannte, aktuell geltende Entgelt der Entgeltgruppen VG 1 bis VG 3 der Entgeltgruppen VG 1 bis VG 3 wird ersetzt durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA
- Bundesmanteltarifvertrag der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) vom 15.12.2008, gültig ab 01. Januar 2009
Hinweis:
Nach dem gegenwärtigen Stand ist der Bundes-Entgelttarifvertrag zwar ausgelaufen, er wirkt dennoch nach bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrags und kommt im Rahmen der Umsetzung von § 11 TVergG LSA somit bis auf Weiteres zur Anwendung.