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Wirtschaftsbranchen - E

Elektrohandwerk

Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Elektrohandwerk Stand: 01.11.2025
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:

=> Manteltarifvertrag für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken des Landes Sachsen-Anhalt – vom 20.09.2022

=> Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitszeit für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken des Landes Sachsen-Anhalt, gültig ab dem 01.01.2023

=> Tarifvertrag zur Regelung von Auswärtsarbeiten (Montagearbeiten) für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken des Landes Sachsen-Anhalt, gültig ab dem 01.01.2023

=> Tarifvertrag zur Regelung des Urlaubs für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken des Landes Sachsen-Anhalt, gültig ab dem 01.01.2023

=> Tarifvertrag über betriebliche Sonderzahlungen für Arbeitnehmer in den Elektrohandwerken des Landes Sachsen-Anhalt, gültig ab dem 01.01.2023

Hinweis:
Nach dem gegenwärtigen Stand ist der Entgelttarifvertrag zwar ausgelaufen, er wirkt dennoch nach bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrags und kommt im Rahmen der Umsetzung von § 11 TVergG LSA somit bis auf Weiteres zur Anwendung.

Siehe Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsrecht/ave-verzeichnis.pdf?__blob=publicationFile&v=9)

Energie

Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
– Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Energie Stand: 01.11.2025

Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:

  • Tarifvertrag über die Tabellenvergütungen für die Arbeitnehmer und Auszubildenden der Tarifgruppe Energie/Versorgung/Umwelt des AVEU (TVT Energie) vom 28.09.2023, gültig ab 01.09.2023, kündbar zum 31.03.2025

=> Sofern im TV für einzelne Beschäftigungsgruppen lediglich Monatsgehälter benannt werden, sind diese in Stundenlöhne umzurechnen (Formel siehe unten) und gegebenenfalls durch den im jeweiligen Zeitraum geltenden Vergabemindestlohn gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2b TVergG LSA (https://evergabe.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/dokumente_evergabe/Handlungsanleitungen/MiLO_01.25/Handlungsanleitung_Ermittlung_vergabespez._Mindestlohn.pdf) zu ersetzen.

=> Manteltarifvertrag für die Arbeitnehmer der Mitgliedsunternehmen der Tarifgruppe Energie des Arbeitgeberverbandes energie- und versorgungswirtschaftlicher e. V. (AVEU) vom 02.09.2010

  • Tarifvertrag zur Änderung des Manteltarifvertrages der Tarifgruppe Energie/Versorgung/Umwelt vom 26.09.2022, gültig ab 01.01.2023 (Änderung des Manteltarifvertrages vom 02.09.2010)

=> Vergütungsvertrag – VTV Energie – vom 02.09.2010

Hinweis:
Nach dem gegenwärtigen Stand ist der Entgelttarifvertrag zwar ausgelaufen, er wirkt dennoch nach bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrags und kommt im Rahmen der Umsetzung von § 11 TVergG LSA somit bis auf Weiteres zur Anwendung.

Ermittlung Stundenlohn:
Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt:
Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13

Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Mindestlohnrechner - https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Mindestlohnrechner/mindestlohn-rechner.html)

Entsorgungswirtschaft

Auskunft
im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Entsorgungswirtschaft Stand: 01.11.2025
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:

=> Bundes-Entgelttarifvertrag (BETV) des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. (BDE) – vom 06.08.2015 bis 31.12.2016

Im Entgelt-TV werden einzelne Entgelte wie folgt durch den im jeweiligen Zeitraum geltenden Vergabemindestlohn gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2b TVergG LSA ((https://evergabe.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/dokumente_evergabe/Handlungsanleitungen/MiLO_01.25/Handlungsanleitung_Ermittlung_vergabespez._Mindestlohn.pdf)
ersetzt: 

  • Ab dem 01.11.25: Entgelt der Lohngruppen VG 1 bis VG 8

=> Bundes-Entgeltrahmentarifvertrag (BERT) des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) vom 24. Oktober 2001 und Änderungstarifvertrag zum BERT, gültig ab 1. Mai 2008

=> Bundesmanteltarifvertrag des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungswirtschaft e.V. (BDE) vom 15.12.2008, gültig ab 1.Januar 2009

Hinweis: Nach dem gegenwärtigen Stand ist der Bundesentgelttarifvertrag zwar ausgelaufen, er wirkt dennoch nach bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrags und kommt im Rahmen der Umsetzung von § 11 TVergG LSA somit bis auf Weiteres zur Anwendung.

Ermittlung Stundenlohn:
Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt:
Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13

Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Mindestlohnrechner - https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Mindestlohnrechner/mindestlohn-rechner.html)

Siehe Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsrecht/ave-verzeichnis.pdf?__blob=publicationFile&v=9