Wirtschaftsbranchen - P
Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe
Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe Stand: 01.11.2025
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:
=> Entgelt-Tarifvertrag für das Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe in der Bundesrepublik Deutschland – vom 29. November 2023, gültig bis 31. Dezember 2025
- Im Entgelt-TV werden einzelne Entgelte wie folgt durch den im jeweiligen Zeitraum geltenden Vergabemindestlohn gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2b TVergG LSA ((https://evergabe.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/dokumente_evergabe/Handlungsanleitungen/MiLO_01.25/Handlungsanleitung_Ermittlung_vergabespez._Mindestlohn.pdf) ersetzt:
- Ab dem 01.11.: Entgelte der Entgeltgruppen E2 – E4
=> Manteltarifvertrag für das Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe in der Bundesrepublik Deutschland – vom 25. November 2014
Ermittlung Stundenlohn:
Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt: Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13
Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Mindestlohnrechner - https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Mindestlohnrechner/mindestlohn-rechner.html)
siehe Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsrecht/ave-verzeichnis.pdf?__blob=publicationFile&v=9)
Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe - Downloadbereich
Privates Verkehrsgewerbe
Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Privates Verkehrsgewerbe Stand: 01.11.2025
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:
=> Entgelttarifvertrag für den Leistungsbereich Spedition/Güterverkehr des privaten Verkehrsgewerbes in Sachsen-Anhalt - vom 23. Oktober 2023, gültig bis 31. Dezember 2024
=> Entgelttarifvertrag Logistikunternehmen - vom 14. September 2023, gültig bis 30. Juni 2025
- In den Entgelt-TV werden einzelne Entgelte wie folgt durch den im jeweiligen Zeitraum geltenden Vergabemindestlohn gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2b TVergG LSA ((https://evergabe.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/dokumente_evergabe/Handlungsanleitungen/MiLO_01.25/Handlungsanleitung_Ermittlung_vergabespez._Mindestlohn.pdf) ersetzt:
- Ab dem 01.11.:
=> Entgelt der Spedition/Güterverkehr
Entgeltgruppen 1 (ab. 1., 3. und 5. Beschäftigungsjahr), Entgeltgruppen 2 (ab. 1., 3. und 5. Beschäftigungsjahr) und Entgeltgruppen 3 (ab 1. und 3. Beschäftigungsjahr)
=> Entgelt der Logistikunternehmen
Entgeltgruppen 2 (ab. 1., 3. und 5. Beschäftigungsjahr) und Entgeltgruppen 3 (ab. 1. und 3 Beschäftigungsjahr
=> Manteltarifvertrag für das Speditions- und Logistikgewerbe – vom 09. Januar 2018
Hinweis:
Nach dem gegenwärtigen Stand sind die Entgelttarifverträge zwar ausgelaufen, sie wirken gem. § 4 Abs. 5 TVG dennoch nach bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrages und kommen im Rahmen der Umsetzung von § 11 TVergG LSA somit bis auf Weiteres zur Anwendung.
Ermittlung Stundenlohn:
Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt: Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13
Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Mindestlohnrechner - https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Mindestlohnrechner/mindestlohn-rechner.html)
Siehe Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsrecht/ave-verzeichnis.pdf?__blob=publicationFile&v=9)





