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Wirtschaftsbranchen - P

Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe

Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe Stand: 01.11.2025
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:

=> Entgelt-Tarifvertrag für das Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe in der Bundesrepublik Deutschland – vom 29. November 2023, gültig bis 31. Dezember 2025

=> Manteltarifvertrag für das Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe in der Bundesrepublik Deutschland – vom 25. November 2014  

Ermittlung Stundenlohn:
Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt: Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13

Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Mindestlohnrechner - https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Mindestlohnrechner/mindestlohn-rechner.html)

siehe Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsrecht/ave-verzeichnis.pdf?__blob=publicationFile&v=9)

 

Privates Verkehrsgewerbe

Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Privates Verkehrsgewerbe Stand: 01.11.2025
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:

=> Entgelttarifvertrag für den Leistungsbereich Spedition/Güterverkehr des privaten Verkehrsgewerbes in Sachsen-Anhalt - vom 23. Oktober 2023, gültig bis 31. Dezember 2024

=> Entgelttarifvertrag Logistikunternehmen - vom 14. September 2023, gültig bis 30. Juni 2025

  • In den Entgelt-TV werden einzelne Entgelte wie folgt durch den im jeweiligen Zeitraum geltenden Vergabemindestlohn gem. § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 2b TVergG LSA ((https://evergabe.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/StK/eVergabe/dokumente_evergabe/Handlungsanleitungen/MiLO_01.25/Handlungsanleitung_Ermittlung_vergabespez._Mindestlohn.pdf) ersetzt:
  • Ab dem 01.11.: 

=> Entgelt der Spedition/Güterverkehr
Entgeltgruppen 1 (ab. 1., 3. und 5. Beschäftigungsjahr), Entgeltgruppen 2 (ab. 1., 3. und 5. Beschäftigungsjahr) und Entgeltgruppen 3 (ab 1. und 3. Beschäftigungsjahr)

=> Entgelt der Logistikunternehmen
Entgeltgruppen 2 (ab. 1., 3. und 5. Beschäftigungsjahr) und Entgeltgruppen 3 (ab. 1. und 3 Beschäftigungsjahr

=> Manteltarifvertrag für das Speditions- und Logistikgewerbe – vom 09. Januar 2018

Hinweis:

Nach dem gegenwärtigen Stand sind die Entgelttarifverträge zwar ausgelaufen, sie wirken gem. § 4 Abs. 5 TVG dennoch nach bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrages und kommen im Rahmen der Umsetzung von § 11 TVergG LSA somit bis auf Weiteres zur Anwendung.

Ermittlung Stundenlohn:
Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt: Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13


Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Mindestlohnrechner - https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Mindestlohnrechner/mindestlohn-rechner.html)

Siehe Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsrecht/ave-verzeichnis.pdf?__blob=publicationFile&v=9