Wirtschaftsbranchen - K
Kraftfahrzeuggewerbe
Auskunft
im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Kraftfahrzeuggewerbe Stand: 20.01.2025
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:
- Entgeltrahmentarifvertrag für das Kraftfahrzeuggewerbe vom 26. Juni 2012
- Anlage 1 zum Tarifvertrag zur Entgeltregelung für die Beschäftigten im Kraftfahrzeuggewerbe vom 26. Juni 2012 – gültig ab 01.04.2023 – 31.03.2025
=> Sofern in der Entgelttabelle für einzelne Entgeltgruppen lediglich Monatsentgelte benannt werden, sind diese gem. § 6 des Entgeltrahmentarifvertrags in die jeweilige Vergütung einer Arbeitsstunde umzurechnen und gegebenenfalls durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA zu ersetzen.
- Manteltarifvertag für das Kraftfahrzeuggewerbe vom 15. März 2010