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Wirtschaftsbranchen - H

Hotel- und Gaststättengewerbe

Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Hotel- und Gaststättengewerbe Stand 10.01.2025
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:

  • Entgelttarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Sachsen- Anhalt vom 19. April 2024 bis 31. Juli 2026

=> Sofern im Entgelt-TV für einzelne Bewertungsgruppen lediglich Monatsentgelte benannt werden, sind diese in Stundenlöhne umzurechnen (Formel siehe unten) und gegebenenfalls durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA zu ersetzen.

  • .Manteltarifvertrag für das Hotel und Gaststättengewerbe in Sachsen-Anhalt vom 18.05.2002

Hinweis:

Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt: Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13

Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Mindestlohnrechner)