Wirtschaftsbranchen - H
Hotel- und Gaststättengewerbe
Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Hotel- und Gaststättengewerbe Stand 10.01.2025
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:
- Entgelttarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Sachsen- Anhalt vom 19. April 2024 bis 31. Juli 2026
=> Sofern im Entgelt-TV für einzelne Bewertungsgruppen lediglich Monatsentgelte benannt werden, sind diese in Stundenlöhne umzurechnen (Formel siehe unten) und gegebenenfalls durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA zu ersetzen.
- .Manteltarifvertrag für das Hotel und Gaststättengewerbe in Sachsen-Anhalt vom 18.05.2002
Hinweis:
Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt: Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13
Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Mindestlohnrechner)