Wirtschaftsbranchen - H
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie
Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
– Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie Stand: 09.07.2025
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:
- Lohntarifvertrag für die Holz- und kunststoffverarbeitende Industrie des Landes Sachsen-Anhalt – vom 27. April 2017 – kündbar frühestens zum 31. Dezember 2017
- Anlage 1 zum Lohntarifvertrag vom 27. April 2017 – Lohntabelle – für die Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie Sachsen-Anhalt – vom 05. Februar 2024 – kündbar erstmalig zum 31. Oktober 2025
- Gehaltstarifvertrag für die Holz- und kunststoffverarbeitende Industrie und verwandte Industriezweige – vom 27. April 2017 – kündbar frühestens zum 31. Dezember 2017
- Anlage 1 zum Gehaltstarifvertrag vom 27. April 2017 – Gehaltstabelle – für die Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie Sachsen-Anhalt – vom 05. Februar 2024 – kündbar erstmalig zum 31. Oktober 2025
=> Sofern im Gehalts-TV für einzelne Beschäftigungsgruppen lediglich Monatsgehälter benannt werden, sind diese in Stundenlöhne umzurechnen (Formel siehe unten) und gegebenenfalls durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA zu ersetzen.
- Anlage 1 zum Gehaltstarifvertrag vom 27. April 2017 (abgesenkte Arbeitszeit) – vom 05. Februar 2024
- Manteltarifvertrag für die Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie im Land Sachsen-Anhalt – vom 18. April 2012
Ermittlung Stundenlohn
Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt:
Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13
Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Mindestlohnrechner - https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Mindestlohn/Mindestlohnrechner/mindestlohn-rechner.html)
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie - Downloadbereich
Hotel- und Gaststättengewerbe
Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Hotel- und Gaststättengewerbe Stand 10.01.2025
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:
- Entgelttarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Sachsen- Anhalt vom 19. April 2024 bis 31. Juli 2026
=> Sofern im Entgelt-TV für einzelne Bewertungsgruppen lediglich Monatsentgelte benannt werden, sind diese in Stundenlöhne umzurechnen (Formel siehe unten) und gegebenenfalls durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA zu ersetzen.
- Manteltarifvertrag für das Hotel und Gaststättengewerbe in Sachsen-Anhalt vom 18.05.2002
Hinweis:
Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt: Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13
Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Mindestlohnrechner)