Wirtschaftsbranchen - H
Hotel- und Gaststättengewerbe
Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Hotel- und Gaststättengewerbe 17.01.2024
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind, folgende Tarifverträge:
- Manteltarifvertrag für das Hotel und Gaststättengewerbe in Sachsen-Anhalt vom 01.06.2002
- Entgelttarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Sachsen- vom 12.09.2022
- Das im Entgelt-TV benannte, aktuell geltende Entgelt der Lohngruppen 1 bis 5.1. werden ersetzt durch den vergabespezifischen Mindestlohn gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA
Hinweis:
Nach dem gegenwärtigen Stand ist der Bundes- Entgelttarifvertrag zwar ausgelaufen, er wirkt dennoch nach bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrags und kommt im Rahmen der Umsetzung von § 11 TVergG LSA somit bis auf Weiteres zur Anwendung.