Magdeburg. Die finanzielle Lage beider Sozialversicherungen sei äußerst angespannt und erfordere Entscheidungen, die die langfristigen Folgen in den Blick nehmen. Dem Anspruch einer fairen Lastenverteilung werden die bisherigen Vorschläge nicht gerecht. „Die Situation der gesetzlichen Kranken- sowie und Pflegeversicherung ist prekär. Die Schieflage sorgt für einen massiven Handlungsdruck“, sagte Grimm-Benne.
Mit Blick auf die Reformvorschläge zur gesetzlichen Krankenversicherung kritisierte die Ministerin insbesondere die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen durch den Bund: „Entgegen der Empfehlung der Kommission beabsichtigt der Bund, sich als Kostenverantwortlicher für die Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen zu entlasten und den Einstieg der auskömmlichen Finanzierung der Krankenversicherungskosten von Bürgergeldempfängern nur in einem winzigen Schritt einzuleiten. Der Bund macht sich einen schlanken Fuß. Versicherte, Leistungserbringer und Kassen sollen mehr Lasten tragen, während der Bund seinen Zuschuss absenkt. So geht das nicht.“
Grimm-Benne verwies zudem auf die im Bundesrat am 12. Juni 2026 vorgetragene Kritik aus Sachsen-Anhalt und weiteren Länder: „Bürgerinnen und Bürger erwarten zurecht, dass ihnen im Krankheitsfall gute und bezahlbare medizinische Versorgung zukommt. Das ist Teil des Sozialstaatsversprechens, an dem nicht gerüttelt werden darf. Zugleich brauchen Krankenhäuser und Ärzteschaft nicht noch mehr Verunsicherung, sondern Stabilität und Planungssicherheit. Der Bund ist aufgefordert, die Unwuchten des Spargesetzes zu korrigieren.“
Auch die geplanten Änderungen in der Pflegeversicherung sieht die Ministerin kritisch. Leistungskürzungen und strengere Zugangsvoraussetzungen könnten zwar rechnerisch zur Stabilisierung der Beiträge beitragen, lösten jedoch die grundlegenden Finanzierungsprobleme nicht. „Die geplante Stabilisierung erfolgt auch hier nicht dadurch, dass der Bund mehr Verantwortung übernimmt. Stattdessen soll das System dadurch stabilisiert werden, dass Leistungen begrenzt, Ansprüche eingeschränkt und Belastungen verschoben werden.
„Mit anderen Worten: Die Pflegeversicherung wird stabilisiert — aber zu Lasten anderer. Zu Lasten der Pflegebedürftigen. Zu Lasten der pflegenden Angehörigen. Zu Lasten der Versicherten. Zu Lasten der Kommunen und Sozialhilfeträger und der Länder. Das ist keine echte Entlastung. Das ist eine Verlagerung von Kosten.“
Die Ministerin sprach sich erneut für eine Begrenzung der Eigenanteile in der stationären Pflege aus. „Denn Pflegebedarf verschwindet nicht, nur weil der Bund Leistungen kürzt. Wer pflegebedürftig ist, bleibt auf Hilfe angewiesen. Wer im Pflegeheim lebt, wird nicht weniger belastet, nur weil Leistungszuschläge später greifen oder geringer ausfallen. Wir brauchen endlich eine gesetzliche Begrenzung der Eigenanteile in der stationären Pflege.“

