„Eine zunehmende Normalisierung diskriminierender und menschenfeindlicher Aussagen ist im öffentlichen Raum deutlich wahrnehmbar, zeigt sich aber auch immer öfter im zwischenmenschlichen Umgang“, bilanzieren die Beratungsstellen. Mit der „Antidiskriminierungsstelle Sachsen-Anhalt“ (Träger: Hallesche Jugendwerkstatt gGmbH), den Antidiskriminierungsprojekten des Landesnetzwerks der Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt e. V. (LAMSA) sowie OFEK Sachsen-Anhalt stehen in Sachsen-Anhalt fachlich spezialisierte Beratungsstellen zur Verfügung.
Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne bewertet den Anstieg der Beratungszahlen mit Sorge: „Diskriminierung ist Gift für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft, in der jeder Mensch gleiche Chancen haben soll. Dieser gesetzliche Anspruch muss Tag für Tag im Alltag durchgesetzt werden. Damit Menschen, die Diskriminierung erfahren, nicht allein gelassen werden, braucht es kompetente Unterstützung. Die Beratungsangebote stärken Betroffene, geben Orientierung und helfen, Rechte geltend zu machen. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Diskriminierung durch Bildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt sowie in Bildungseinrichtungen langfristig entgegenzuwirken. Der Schutz vor Diskriminierung ist für ein demokratisches Sachsen-Anhalt unverzichtbar.“
Die Antidiskriminierungsstelle Sachsen-Anhalt (Träger: Hallesche Jugendwerkstatt gGmbH) ist seit 2018 zentrale Anlaufstelle für Menschen, die Diskriminierungen im Alltag erleben – sei es am Arbeitsplatz, in Bildungseinrichtungen oder im Kontakt mit Behörden. Die Antidiskriminierungsstelle berät bei Diskriminierung aufgrund von rassistischer Zuschreibung und ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexueller Identität. Die Beratung ist vertraulich, kostenfrei und erfolgt auf vorjuristischer Ebene. Insgesamt wurden im Jahr 2025 168 Fälle registriert, was einen Anstieg um 35 Fälle bedeutet. Wie in den Vorjahren bezog sich der Großteil der Meldungen auf rassistische Zuschreibungen bzw. ethnische Herkunft (47 Fälle), gefolgt von Mehrfachdiskriminierung (42 Fälle) sowie Diskriminierung wegen einer Behinderung (25 Fälle). Die häufigsten Bereiche, in denen Diskriminierungserfahrungen gesammelt werden, sind Ämter und Behörden (18 Prozent), der Arbeitsplatz (18 Prozent) sowie Bildungseinrichtungen (15 Prozent). Mit festen Standorten in Magdeburg, Halle und Stendal sowie mobiler Beratung im Burgenlandkreis konnte die Erreichbarkeit und Sichtbarkeit der Angebote insbesondere in ländlichen Regionen weiter gesteigert werden. Projektleiterin Janine Weidanz bilanziert: „Diskriminierung prägt den Alltag und die Lebensrealität vieler Betroffener oft weit über den einzelnen Vorfall hinaus. Der deutliche Anstieg der gemeldeten Fälle im Jahr 2025 zeigt, wie wichtig Antidiskriminierungsberatung ist: als geschützter Raum, in dem Menschen ihre Erfahrungen einordnen können und Unterstützung sowie Stärkung erfahren. Gleichzeitig machen die Fallzahlen nur einen Bruchteil sichtbar. Hinter jedem erfassten Fall steht eine individuelle, verletzende Erfahrung – und viele weitere Vorfälle bleiben unsichtbar, weil sie nie gemeldet werden.“
In Halle, Dessau und Magdeburg berät die Beratungsstelle ENTKNOTEN Menschen, die von rassistischer Diskriminierung betroffen sind. Die Beratung will Betroffene dazu ermutigen, ihre Rechte wahrzunehmen und Diskriminierung nicht hinzunehmen. Im Jahr 2025 konnten 81 Fälle (2024: 60) begleitet sowie juristische und psychosoziale Unterstützung angeboten werden. Im Nachgang des Anschlags auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt kam es vermehrt zu Enthemmung und dem Schüren migrationsfeindlicher und antimuslimischer Stereotype, die sich auch in der Beratungsarbeit niederschlugen. So wurden allein in Magdeburg 45 Fälle rassistischer Diskriminierung erfasst. Die häufigsten Vorfälle wurden aus dem öffentlichen Raum und aus Bildungseinrichtungen gemeldet. In den Regionen Anhalt-Bitterfeld, dem Landkreis Wittenberg und der Stadt Dessau-Roßlau wurden durch die Antidiskriminierungsberatung Anhalt mehr als 56 Fälle bearbeitet – 15 mehr als im Vorjahr. „Wir erleben derzeit eine rasante gesellschaftliche Verrohung, welche insbesondere die migrantisch wahrgenommenen Personen beängstigt, einschüchtert und bedroht. Dabei finden rassistische Vorfälle nicht nur im extremistischen Spektrum, sondern in allen Lebensbereichen und in alltäglichen Situationen statt. Für Menschen mit Migrationsgeschichte ist Rassismus zentrales Anliegen geworden in Bezug darauf, ob man in Sachsen-Anhalt bleiben möchte. Das wollen wir so nicht hinnehmen“, sagt Mika Kaiyama stellvertretende Geschäftsführerin des Landesnetzwerks Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt e.V. (LAMSA e.V.).
OFEK Sachsen-Anhalt mit Sitz in Halle (Saale) hat im Jahr 2025, dem fünften Jahr des Bestehens des Beratungsstandortes Sachsen-Anhalt, 31 Ratsuchende nach antisemitischer Diskriminierung beraten und begleitet. Zwei Drittel der Fälle betrafen verletzendes Verhalten in Form verbaler oder digitaler antisemitischer Gewalt. 19 Prozent der Fälle fanden im Hochschulbereich statt, 16 Prozent der antisemitischen Diskriminierungen ereigneten sich an Schulen. Seit seiner Gründung im Jahr 2021 unterstützt OFEK Sachsen-Anhalt Betroffene, Angehörige sowie Zeuginnen und Zeugen von Antisemitismus bei Diskriminierung, Bedrohung und Gewalt. Die Auswirkungen des 7. Oktober 2023 spiegeln sich nicht nur in den Beratungen wider, sondern verdeutlichen auch die anhaltenden Belastungen und Sicherheitssorgen von Jüdinnen und Juden in Sachsen-Anhalt. „Unsere Beratungsstatistik spiegelt die Lebensrealitäten von Antisemitismus Betroffener, die von der Alltäglichkeit des Antisemitismus geprägt sind – von der Wahl eines sicheren Schulweges bis hin zur Entscheidung, ob man jüdische Symboliken im öffentlichen Raum trägt, um nicht aufzufallen und um sich vor Anfeindungen und Angriffen zu schützen. Diese Kontinuitäten werden zusätzlich durch wiederkehrende Situationen immer wieder neu ausgelöst. Ausschluss und Diskriminierung von Jüdinnen und Juden durchziehen alle Lebensbereiche, vom Bildungsbereich bis zum nahen Wohnumfeld. Unsere Statistik zeigt - es gibt einen kontinuierlichen und weiterhin steigenden Bedarf an qualifizierter und antisemitismuskritischer Antidiskriminierungsarbeit und institutioneller Fachberatung im Land Sachsen-Anhalt“, sagt OFEK-Beraterin Elitsa Kirova.
Liegt ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vor, bieten die Beratungsstellen vorjuristische Unterstützung an. Dazu gehört das Verfassen von Beschwerden an die verantwortlichen Stellen, woraufhin eine schriftliche Stellungnahme erfolgen kann. Im weiteren Verlauf sind moderierte Gespräche oder Vermittlungsverfahren möglich, um Diskriminierung sichtbar zu machen, abzubauen und strukturellen Veränderungen anzustoßen.
Abschließend appelliert Ministerin Grimm-Benne vor dem Hintergrund der Debatte um die Bundesprogramme „Demokratie Leben!“ und „respekt*land“, welche die mehrheitliche Finanzierungsgrundlage darstellen: „Antidiskriminierungsarbeit braucht politische Rückenstärkung. Wer die Finanzierung der Beratungsangebote in Frage stellt, lässt Betroffene allein und gefährdet den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Sachsen-Anhalt steht an der Seite derjenigen, die Diskriminierung erfahren, und wird sich beim Bund für eine Weiterfinanzierung Beratungsstrukturen einsetzen.“
Den Bilanzbericht finden Sie unter: https://antidiskriminierungsstelle-sachsen-anhalt.de/ressourcen-fuer-sie/

