Der Landtag hat das Gesetz zur Ausbildungsförderung in der Podologie beschlossen. Damit müssen angehende Podologinnen und Podologen ab Herbst 2025 kein Schulgeld mehr zahlen. Mit dem Gesetz wird ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt und die Ausbildung in den Gesundheitsberufen weiter gestärkt.
Ministerin Petra Grimm-Benne begrüßt den politischen Rückenwind des Landtages: „Wir investieren gezielt in die Gewinnung von Fachkräften im Gesundheitswesen und sorgen für mehr Chancengleichheit. Mit der schulgeldfreien Podologieausbildung wird ein wichtiges politisches Ziel erreicht: Für Auszubildende in allen Gesundheitsberufen, die in unsere Zuständigkeit fallen, entfällt künftig das Schulgeld. Das Gesundheitsministerium hat seine Hausaufgaben gemacht.“
„Die Schulgeldfreiheit baut finanzielle Hürden ab, stärkt den Fachkräftenachwuchs und sichert die medizinische Versorgung der Bevölkerung. Wir steigern die Attraktivität der Podologieausbildung, damit sich mehr Menschen für diesen zukunftssicheren Beruf entscheiden. Das Gesetz ist ein Gewinn für die Auszubildenden, für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Schulen und Ausbildungsstätten“, so die Ministerin.
Hintergrund
Die Podologie wird häufig mit kosmetischer Fußpflege verwechselt. Tatsächlich handelt es sich aber um einen eigenständigen medizinischen Fachberuf, der insbesondere bei der Behandlung des diabetischen Fußsyndroms eine entscheidende Rolle spielt. Eine unzureichende Versorgung kann im schlimmsten Fall zu Amputationen führen.