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Wirtschaftsbranchen - F

Feinkeramische Industrie

Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Feinkeramische Industrie Stand: 06.06.2024
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:

  • Tarifvertrag über Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen vom 01. September 2023 – 01.  September 2025

=> Sofern im Gehalts-TV für einzelne Vergütungsgruppen lediglich Monatsgehälter benannt werden, sind diese in Stundenlöhne umzurechnen (Formel siehe unten) und gegebenenfalls durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA zu ersetzen.

  • Manteltarifvertrag für die gewerbliche Arbeitnehmer/ -innen in der feinkeramischen Industrie der Bundesrepublik Deutschland in der Fassung vom 08. September 2009, gültig ab 01. Januar 2009
  • Manteltarifvertrag für die kaufmännischen und technischen Angestellten und Meister in der feinkeramischen Industrie der Bundesrepublik Deutschland ausgenommen das Land Bayern vom 08. September 2009, gültig ab 01.Januar 2009

Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt: Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13

Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Mindestlohnrechner)