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Tarifbindung und Betriebliche Mitbestimmung

Die Landesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, Maßnahmen zur Stärkung der Tarifbindung zu unterstützen und an einer Verbesserung der Rahmenbedingungen für attraktive Arbeitsplätze in Sachsen-Anhalt mitzuwirken.

Dabei ist auch eine beteiligungsorientierte Unternehmenskultur ein wichtiges, von der der gesamten Landesregierung getragenes Anliegen. Das geht einher mit der Stärkung der betrieblichen Mitbestimmung durch Gründung von Betriebs- oder Personalräten. Um diese zu stärken und in ihrem Wirken zu unterstützen, findet jährlich die Betriebs- und Personalrätekonferenz des Landes statt. Veranstalter sind das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zusammen mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB).

Warum Tarifbindung?

Warum Betriebliche Mitbestimmung?

Betriebs- und Personalrätekonferenz