Tarifrecht
Was ist ein Tarifvertrag?
Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag in Schriftform, abgeschlossen zwischen den Tarifvertragsparteien, bestehend aus Arbeitgeber oder Arbeitgeberverbänden einerseits und Gewerkschaften andererseits.
Was regelt ein Tarifvertrag?
Im Tarifvertrag werden die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien geregelt. Er enthält aber auch Rechtsnormen über den Inhalt (z. B. Arbeitszeit, Vergütung und oft auch sogenannte Ausschlussfristen), den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen (z. B. Kündigungsfristen) sowie Regelungen betrieblicher und betriebsverfassungsrechtlicher Fragen.
Wann gilt ein Tarifvertrag?
Ein Tarifvertrag ist nur dann auf ein Arbeitsverhältnis anwendbar, wenn der Betrieb in den fachlichen und regionalen Bereich des Tarifvertrages fällt und wenn beide Vertragsparteien Mitglied eines tarifschließenden Verbandes sind (der Arbeitgeber also im Arbeitgeberverband, der Arbeitnehmer in der entsprechenden Gewerkschaft). Der Tarifvertrag gilt dann „unmittelbar" (ohne dass seine Geltung noch vertraglich vereinbart werden müsste) und "zwingend" (mit der Folge, dass vertragliche Abweichungen zum Nachteil des Arbeitnehmers unwirksam sind).
Unabhängig davon kann jederzeit einzelvertraglich durch eine so genannte Bezugnahmeklausel die Geltung eines Tarifvertrags oder einer bestimmten Tarifregelung vereinbart werden. Dies kann mittels einer dynamischen Klausel (Inbezugnahme des jeweils gültigen Tarifvertrages) oder mittels einer statischen Klausel geschehen (Inbezugnahme des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Tarifvertrages).
Die sogenannte Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) eines Tarifvertrags bewirkt, dass die Rechtsnormen dieses Tarifvertrags auch für alle bisher nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb des Geltungsbereichs des Tarifvertrags verbindlich werden.
Abweichungen zu Ungunsten der Beschäftigten von Tarifnormen während der Laufzeit eines Tarifvertrags sind nur zulässig, wenn dies ausdrücklich im Tarifvertrag vereinbart worden ist (sogenannte Öffnungsklausel). Ansonsten gilt die Unabdingbarkeit oder das sog. Günstigkeitsprinzip eines Tarifvertrags, das von diesen Abweichungen nur zu Gunsten der Arbeitnehmerinnen bzw. des Arbeitnehmers zulässt.
Bestimmte Beschäftigte mit speziellen Qualifikationen werden als sogenannte außertarifliche Angestellte mit einem AT-Vertrag (außertariflichen Vertrag) vergütet, der oberhalb der höchsten Tarifgruppe des Tarifvertrags liegt. Für die leitenden Angestellten eines Betriebes gilt der Tarifvertrag nach dem Gesetz nicht.
Über die im Land Sachsen-Anhalt gültigen Tarifverträge und deren Inhalte gibt das Tarifregister des Landes Auskunft.