FAQ für BRAFO-Träger
Darf auch das ausbildende Personal/Ausbildende im Strukturelement IV eingesetzt werden?
Der Einsatz ausbildenden Personals ist unter folgender Voraussetzung möglich:
Die einzusetzenden Ausbilder sind vor ihrem ersten Einsatz im Strukturelement IV hinsichtlich zu führender Reflexionsgespräche mit den Schülerinnen und Schüler zu qualifizieren. Die BRAFO-Netzwerkstelle bietet hierfür einmal im Jahr eine entsprechende Qualifizierung an. Die Qualifikationsnachweise der absolvierten Fortbildungen/Seminare zum Thema Feedback-/Reflexionsgespräche sind durch den Auftragnehmer aufzubewahren. Die Qualifizierungsmaßnahme darf nicht älter als 2 Jahre sein.
Muss das Strukturelement IV zwingend an einem Tag durchgeführt werden?
Nein, die Umsetzung des Strukturelements IV erfolgt an insgesamt 8 Stunden (ein oder mehrere Tage) mit sozialpädagogischer Unterstützung vom Bildungsdienstleister in den Schulen.
Kann das Strukturelement IV (Check U) auch beim BRAFO-Bildungsdienstleister durchgeführt werden?
Unter der Voraussetzung der Kostenneutralität und im Einverständnis mit der Schule kann das Strukturelement IV auch beim Bildungsdienstleister durchgeführt werden.

