Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)
Die theoretischen und praktischen Anforderungen an Ausbildungsbetriebe, Ausbilder/innen und Auszubildende steigen gegenwärtig immer weiter. Die zunehmenden Spezialisierungen erschweren besonders den kleinen und mittleren Handwerksbetrieben, die geforderten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten des gesamten Berufsbildes aktiv zu vermitteln.
Die ÜLU unterstützt und begleitet daher die Berufsausbildung in Handwerksunternehmen durch die Vermittlung von Spezialkompetenzen in überbetrieblicher Form. Sie sichert die gleichmäßig hohe Qualität der Ausbildung jedes Berufes im Handwerk, unabhängig von der Ausbildungsleistungsfähigkeit eines einzelnen Handwerksbetriebes.
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung beteiligt sich aus Mitteln des ESF an den Kosten für die Durchführung von Überbetrieblichen Lehrgängen im Handwerk. Die Umsetzung des Förderprogramms erfolgt über die Handwerkskammern.
Weitere Informationen können sie der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Lehrgangsfinanzierung in der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung im Handwerk aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Landes Sachsen-Anhalt (Gültig ab 06.12.2024) entnehmen.