Prüfungs- und Geschäftsordnung
Die Zuständige Stelle für den anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung gem. § 72 des Berufsbildungsgesetztes ist bei der Sozialagentur Sachsen-Anhalt, Magdeburger Str. 38, 06112 verortet worden.
Aufgrund der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (GFABPrV) vom 13.12.2016 (BGBl. I. S. 2909) hat der Berufsbildungsausschuss der Zuständigen Stelle am 22.06.2017 eine neue Prüfungsordnung beschlossen. Diese löst die Prüfungsordnung vom 01.06.2012 mit einer Übergangsfrist ab.
- Prüfungsordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (PO-GFAB)" ...
- Geschäftsordnung des Berufsbildungsausschusses der Zuständigen Stelle in Sachsen-Anhalt für den Beruf geprüfte Fachkraft für Arbeits- Berufspädagogik in Werkstätten für behinderte Menschen ...
- Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung ...