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Gesundheitsberichterstattung

Die oberste Gesundheitsbehörde erstellt nach § 11 Gesundheitsdienstgesetz (GDG-LSA) in regelmäßigen Abständen, mindestens in zweijährigen Abständen, einen Bericht über die gesundheitlichen Verhältnisse in Sachsen-Anhalt. Mit Erlass vom 7. Dezember 2005 wurde die Aufgabe der Gesundheitsberichterstattung (GBE) dem Landesamt für Verbraucherschutz (LAV), Fachbereich Hygiene übertragen.
Mit der Aufgabenübertragung wurden die Arbeitsschwerpunkte neu definiert: einerseits wurde durch das Fortschreiben der "Daten-basierten GBE" und "Survey-basierten GBE" Kontinuität gewährleistet. Andererseits wurde, in Einklang mit den meisten anderen Bundesländern, Spezialberichten (Kurzberichten und Fokusberichten) der Vorzug gegenüber den klassischen Basisberichten gegeben.

Daten und Fakten zur Gesundheit in Sachsen-Anhalt finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Verbraucherschutz ...