Menu
menu

Rehabilitation

Wenn ein Kind mit Behinderungen auf die Welt kommt, gibt es die Möglichkeit, Rehabilitationsleistungen in Anspruch zu nehmen. Rehabilitation ist der koordinierte Einsatz medizinischer, sozialer, beruflicher, technischer und pädagogischer Maßnahmen. Sie dient dazu, körperliche Funktionen zu verbessern,  größtmögliche Eigenaktivität zu erreichen und weitestgehend unabhängig an allen Lebensbereichen teilzuhaben, damit der Betroffene in seiner Lebensgestaltung so frei wie möglich wird.
Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) nach Sozialgesetzbuch ne IX können sein:

  • die gesetzlichen Krankenkassen
  • die Bundesagentur für Arbeit
  • die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
  • die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
  • die Träger der Alterssicherung der Landwirte
  • die Träger der Kriegsopfer­versorgung und
  • die Träger der Kriegsopferfürsorge im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden
  • die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • die Träger der Sozialhilfe