Namensrecht
Ohne Vornamen und Familiennamen geht es nicht. Nach der Werteordnung der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland zählt der Name zum geschützten Persönlichkeitsrecht. Es besteht die Möglichkeit, den Namen zu ändern. Anlässe für Namensänderungen sind z. B. Eheschließung und Scheidung. Beides kann natürlich auch Auswirkungen auf die Namen der Kinder haben.