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Kündigungsschutz während der Schwangerschaft

Vom Beginn einer Schwangerschaft bis vier Monate nach der Geburt des Kindes besteht Kündigungsschutz. Dies bedeutet, dass die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber bis auf wenige Ausnahmen unzulässig ist. Rechtsgrundlage für den Kündigungsschutz während der Schwangerschaft ist das Mutterschutzgesetz.