Waisenrente
Die Waisenrente teilt sich auf in Halbwaisen- und Vollwaisenrente. Eine Halbwaisenrente wird gezahlt, wenn noch ein unterhaltspflichtiger Elternteil lebt. Die Vollwaisenrente erhalten Kinder und Jugendliche, wenn kein unterhaltspflichtiger Elternteil mehr lebt.
Neben den leiblichen und Adoptivkindern gelten als Kinder auch die in den Haushalt des Verstorbenen aufgenommenen Stief- bzw. Pflegekinder. Des Weiteren sind dies Enkel und Geschwister, die der verstorbene Versicherte in seinen Haushalt aufgenommen oder überwiegend unterhalten hat.
Waisenrenten werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres uneingeschränkt geleistet. Bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres können Waisenrenten geleistet werden, wenn besondere Voraussetzungen vorliegen.
Informationen zur Waisenrente bei der Gesetzliche Rentenversicherung...