Menu
menu

Bildungs- und Teilhabepaket

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene haben bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres einen Anspruch auf zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe. Grundvoraussetzung ist, dass sie  in Familien leben, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeld und/ oder Kinderzuschlag beziehen. Diese Leistungen sind in der Regel gesondert beim Jobcenter bzw. der Kommune zu beantragen. Die kommunalen Beratungsstellen, z.B. das Bürgerbüro oder Sozialamt, teilen Ihnen das für Ihren Wohnort zuständige Amt auf Anfrage mit. Zu den Leistungen gehören

  • eintägige Schul- und Kitaausflüge (tatsächliche Kosten),
  • mehrtägige Klassen- und Kitafahrten (tatsächliche Kosten),
  • der persönliche Schulbedarf (130 Euro für das erste Schulhalbjahr und 65 Euro für das zweite Schulhalbjahr),
  • die Beförderung von Schülerinnen und Schülern zur Schule (tatsächliche Kosten - auch dann, wenn die dafür vorgesehenen Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs zu allgemeinen Fahrten außerhalb des Schulverkehrs berechtigen),
  • Lernförderung (tatsächliche Kosten - Nachhilfe kann zukünftig auch dann genutzt werden, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist),
  • die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (tatsächliche Kosten),
  • die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (wie im Sportverein oder in der Musikschule in Höhe von 15 Euro monatlich).

Die Leistungen werden in der Regel durch Gutscheine oder Direktzahlung an den Anbieter erbracht. Über Einzelheiten berät Sie gerne der zuständige Leistungsträger vor Ort.

Weitere Informationen finden Sie hier ....