Menu
menu

Ferienjobs

Während der Ferien suchen sich viele Schülerinnen und Schüler einen Job. Allerdings gibt es bei einem Ferienjob einiges zu beachten. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Dieses sagt aus, dass ab einem Alter von 15 Jahren in den Ferien gearbeitet werden darf, dass dies insgesamt vier Wochen im Jahr und höchstens acht Stunden pro Tag möglich ist und dass Schülerinnen und Schüler nicht mit gefährlichen Arbeiten betraut werden dürfen. Nähere Auskünfte zu Ferienjobs und der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen erhalten Sie im Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt.

Weitere Informationen beim Landesamt für Verbraucherschutz ...