Menu
menu

Tarifregister Sachsen-Anhalt

Beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales und bei den zuständigen obersten Landesbehörden wird ein Tarifregister geführt. Festgehalten werden hier Abschluss, Inhalt, Änderung und Aufhebung von Tarifverträgen sowie Beginn und Beendigung einer Allgemeinverbindlichkeit.

Paragraph 7 Absatz 1 Satz 2 Tarifvertragsgesetz verpflichtet die Tarifvertragsparteien, der obersten Arbeitsbehörde des Landes (Tarifregister), auf dessen Bereich sich der Tarifvertrag erstreckt, innerhalb eines Monats nach Abschluss des Tarifvertrags bzw. seiner Änderungen diesen zu übersenden und gegebenenfalls auch dessen Außerkrafttreten innerhalb des gleichen Zeitraum mitzuteilen.

Über die im Tarifregister des Landes registrierten Verträge wird Auskunft erteilt. Dies erfolgt entweder schriftlich, telefonisch bzw. nach Terminabsprache auch persönlich durch Einsichtnahme. Schriftliche und Fernmündliche Auskünfte beschränken sich auf deren Inhalt. Rechtsauskünfte sind dagegen Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften sowie Rechtsanwälten vorbehalten.

Das Tarifregister wird geführt beim: 

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
des Landes Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Telefon 0391 567 4641 oder 4659
Fax: 0391 56746 09

Das Tarifregister ist nicht befugt, Tarifverträge an interessierte Bürgerinnen und Bürger herauszugeben. Beschäftigte und Arbeitgeber, die Mitglieder der Gewerkschaft beziehungsweise des Arbeitgeberverbands (Tarifvertragsparteien) sind, können aber von dort den anzuwendenden Tarifvertrag erhalten.

Ist ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt worden und daher zwingend anzuwenden, können die davon unmittelbar betroffenen Arbeitgeber und Beschäftigte von den Tarifvertragsparteien eine Abschrift des Vertrages gegebenenfalls gegen Erstattung der Selbstkosten verlangen.

Weitere Namen und Anschriften von Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern können Sie erhalten bei:

Öffentliche Auftragsvergabe - § 11 Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt

Seit 1. März 2023 gilt für die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt das Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt (TVergG LSA). Erstmalig kommt hier mit § 11 eine Tariftreueregelung zur Anwendung, die unter bestimmten Voraussetzungen die Auftragnehmer zur Einhaltung von tarifvertraglichen Regelungen verpflichtet. Zur Unterstützung der Vergabestellen und Auftragnehmer ermittelt das Tarifregister Sachsen-Anhalt auf der Grundlage seines Datenbestandes die gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA einschlägigen Branchentarifverträge und stellt sie im Auszug als Download zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie hier...