Menu
menu

Nationale und europäische Zusammenarbeit

Da Produkte im europäischen Binnenmarkt frei gehandelt werden, ist die Überwachung europaweit vernetzt.

Meldewesen und Koordination: Die Marktüberwachungsstelle meldet festgestellte Nichtkonformitäten und ergriffene Maßnahmen bei Produkten über die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin an die Europäische Kommission und die übrigen EU-​Mitgliedstaaten. Umgekehrt prüft die Marktüberwachungsstelle eingehende Meldungen anderer Mitgliedstaaten und setzt, sofern gerechtfertigt, entsprechende Maßnahmen auch im eigenen Zuständigkeitsbereich um.
siehe Paragrafen 24, 25, 26 und 27 BFSG

Mitwirkung an der Berichterstattung: Die Marktüberwachungsstelle übermittelt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die notwendigen Informationen für Berichte an die Europäische Kommission. Dies umfasst insbesondere allgemeine Angaben zu den Fortschritten bei der Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen sowie zu den Auswirkungen des Gesetzes auf Wirtschaftsakteure und Menschen mit Behinderungen.
siehe Paragraf 36 BFSG

Fragen und Antworten zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz