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Erstellung und Umsetzung der Marktüberwachungsstrategie

Die Marktüberwachungsstelle erstellt eine Marktüberwachungsstrategie für Produkte. Sie führt ihre Aufgaben im Einklang mit dieser Strategie durch. Die Strategie definiert die Prioritäten der Überwachung. Sie basiert auf einer Risikobewertung und berücksichtigt unter anderem Anträge von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie neu auftretende Trends und Technologien.
siehe Paragrafen 20 Abs. 2 und 21 Abs. 2 BFSG in Verbindung mit den Artikeln 11 Abs. 3 und 13 VO (EU) 2019/1020.

Fragen und Antworten zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz