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Rechtsgrundlagen & Überwachung

Rechtsgrundlage

Grundlage für die Überwachung der Badegewässerqualität ist die EU-Badegewässerrichtlinie (RL 2006/7/EG), die am 24. März 2006 in Kraft getreten ist. In Sachsen-Anhalt wurde zur Umsetzung dieser EU-Badegewässerrichtlinie in Landesrecht die Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung vom 13.12.2007, GVBl. LSA S. 439) verabschiedet.

EU-Badegewässerrichtlinie (RL 2006/7/EG)...

Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer (Badegewässerverordnung vom 13.12.2007)...

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Allgemeines

Im Mittelpunkt der Überwachung steht eine aktive Bewirtschaftung der Badegewässer, d. h. zum einen wird die Wasserqualität durch die Bestimmung von zwei mikrobiologischen Parametern überprüft und zum anderen erfolgt eine Bestandsaufnahme aller möglichen Verschmutzungsquellen für jedes Badegewässer. In einem so genannten Badegewässerprofil wird das jeweilige Badegewässer beschrieben und alle möglichen Einflussfaktoren auf die Badegewässerqualität ermittelt und bewertet. Aus den Badegewässerprofilen sollen dann Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im und am Badegewässer abgeleitet werden. Für alle Badegewässer sind die Profile erstellt auf den Unterseiten des jeweiligen Badegewässers abrufbar.

Für die Umsetzung der EU-Badegewässerrichtlinie in Sachsen-Anhalt wurde mit der Badegewässerverordnung eine enge Zusammenarbeit zwischen den Gesundheits- und Wasserbehörden geregelt.

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Überwachung durch die zuständigen Behörden

In Sachsen-Anhalt überwachen die Landkreise und Kreisfreien Städte als untere Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) die Badegewässer durch Besichtigungen, Probenahmen und Analysen der Proben. Die Gesundheitsämter nehmen während der Badesaison, die im Allgemeinen vom 15.05. bis 15.09. andauert, im Abstand von nicht länger als einem Monat Wasserproben und lassen die mikrobiologischen Parameter Intestinale Enterokokken  und Escherichia coli im Landesamt für Verbraucherschutz bestimmen.

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Durchführung von Ortsbesichtigungen

Die Gesundheitsämter führen im Rahmen der Überwachung eine Ortsbesichtigung durch. Dabei wird zum einen die Transparenz der Badegewässer kontrolliert und zum anderen werden Verunreinigungen, wie z. B. teerhaltige Rückstände, Glas, Plastik, Gummi oder andere Abfälle erfasst. Diese Faktoren haben weniger gesundheitsrelevante Bedeutung, aber aus ästhetischen und sicherheitsrelevanten Gründen ist hier eine Kontrolle unbedingt angezeigt.

Bei einer entsprechenden Verschmutzung sind Maßnahmen zu veranlassen und, wenn notwendig, die Öffentlichkeit zu informieren.

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Bestimmung der mikrobiologischen Parameter

Die mikrobiologischen Parameter Intestinale Enterokokken und Escherichia coli sind gesundheitsrelevante Parameter. Bei beiden Parametern handelt es sich um Darmbakterien, die mit dem Stuhl von Menschen und warmblütigen Tieren in großen Mengen ausgeschieden werden. Der Nachweis dieser Keime im Wasser weist auf fäkale Verunreinigungen hin, die krankheitserregend sein können.

Werden für diese mikrobiologischen Parameter die in der Badegewässerverordnung festgelegten „hohen Einzelwerte“ ermittelt, ist eine sofortige Nachkontrolle durchzuführen. Bei Bestätigung dieser „hohen Einzelwerte“ ist zum Schutz der Badenden durch die Gesundheitsämter ein zeitweiliges Badeverbot zu erlassen. Liegt aufgrund erneuter Messungen wieder eine ausreichende Wasserqualität vor, ist das Badeverbot aufzuheben.

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Hinweise zur Bewertung der Untersuchungsergebnisse

Für die Bewertung der Badegewässerqualität sind statistische Berechnungsverfahren wie Mittelwert und Standardabweichung (Streuung) von Messwerten mehrerer Badesaisons maßgeblich.
Die Badegewässerverordnung des Landes Sachsen-Anhalt definiert sogenannte „hohe Einzelwerte“ für die mikrobiologischen Parameter, bei deren Überschreitung durch die Gesundheitsämter entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Badenden ergriffen werden.
Diese „hohen Einzelwerte“ für die mikrobiologischen Parameter werden für eine erste Einschätzung der aktuellen Untersuchungsergebnisse herangezogen.

mikrobiologischer
Parameter
"hoher Einzelwert"
in KBE/ml
Bemerkung
Intestinale Enterokokken< 700ohne Beanstandung
(Untersuchungsergebnis < 700 KBE/100ml - Badegewässerqualität ohne Beanstandung)
> 700Beanstandung vorhanden
(Untersuchungsergebnis >700 KBE/100ml - Nachkontrolle veranlassen,wenn Nachkontrollwert >700 KBE/100ml: Badeverbot erlassen; Aufheben des Badeverbotes bei Erreichen einer ausreichenden Wasserqualität)
Escherichia coli< 1800ohne Beanstandung
(Untersuchungsergebnis
<1800 KBE/100ml - Badegewässerqualität ohne Beanstandung)
> 1800Beanstandung vorhanden(Untersuchungsergebnis  >1800 KBE/100ml - Nachkontrolle veranlassen, wenn Nachkontrollwert >1800 KBE/100ml: Badeverbot erlassen
Aufheben des Badeverbotes bei Erreichen einer ausreichenden Wasserqualität)

 

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Badegewässerqualität - Bewertung, Einstufung und Symbole

Die Badegewässer werden nach den Vorschriften der 2006 in Kraft getretenen EU-Badegewässer-Richtlinie bewertet und eingestuft.

Die Bewertung der Badegewässerqualität erfolgt durch statistische Berechnungsverfahren auf der Basis aller vorliegenden Untersuchungsergebnisse der mikrobiologischen Parameter Intestinale Enterokokken und Escherichia coli der letzten vier Jahre. Die so ermittelten Werte (sogenannte Perzentile) für die mikrobiologischen Parameter werden jeweils einer Qualitätseinstufung zugeordnet. Die EU-Badegewässer-Richtlinie weist vier mögliche Einstufungen aus und unterscheidet zwischen „ausgezeichneter“, „guter“, „ausreichender“  und „mangelhafter“ Badegewässerqualität.

Badegewässer mit „ausgezeichneter“ oder „guter“ Qualität befinden sich in einem stabilen Gleichgewicht und sind damit dauerhaft frei von Beanstandungen durch Fäkalkeime. In Badegewässern mit „ausreichender“ Qualität können häufiger erhöhte Keimzahlen der mikrobiologischen Parameter auftreten. Für „mangelhafte“ Badegewässer ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes  (erhöhtes Infektionsrisiko der Badenden) in der Folgesaison zwingend ein Badeverbot oder ein Abraten vom Baden auszusprechen. Des Weiteren sind in diesen Fällen angemessene Maßnahmen zur Verminderung, Verringerung bzw. Beseitigung der Verschmutzungsursachen durchzuführen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, ein dauerhaftes Badeverbot zu vermeiden, wenn vor Beginn der Folgesaison nachweislich Maßnahmen zur Verbesserung der Badegewässerqualität ergriffen wurden. 

Die in der Tabelle aufgeführten Einstufungen beziehen jeweils 4 Jahre ein. Die Einstufung eines Badegewässers kann abgesehen von bestimmten Ausnahmen erst dann erfolgen, wenn mindestens 16 Untersuchungsergebnisse aus insgesamt vier Badesaisons vorliegen.  

    Die EU-Kommission hat für die Darstellung der Qualitätseinstufungen die hier abgebildeten Symbole europaweit einheitlich festgelegt, die auch in nächster Nähe jedes Badegewässers zu veröffentlichen sind.

    Allgemeine Anforderungen an ein Badegewässer, wie z. B. der Zustand der Sanitäranlagen und die Strandqualität werden von den Gesundheitsämtern zusätzlich bewertet und für das jeweilige Badegewässer separat ausgewiesen. Dort wird auch vermerkt, wenn ein Badegewässer anfällig gegenüber Algenmassenentwicklung ist. Zu berücksichtigen ist aber, dass die natürlichen Gewässer gewissen Schwankungen aufgrund verschiedener Umwelteinflüsse oder durch das Verhalten der Badegäste unterworfen sind.
    Die Qualitätseinstufung der Badegewässer nach EU-Badegewässer-Richtlinie erfolgt durch Auswertung der mikrobiologischen Untersuchungsergebnisse von vier zurückliegenden Badesaisons. Kriterien, wie z. B. Nährstoffsituation eines Gewässers oder Anfälligkeit gegenüber Algenmassenentwicklungen finden dabei keine Berücksichtigung. Hierfür dienen die sogenannten Badegewässerprofile, in denen alle möglichen Einflussfaktoren und Gefährdungen auf ein Gewässer erfasst und bewertet werden. Nähere Informationen zu den Badegewässern in Sachsen-Anhalt erhalten Sie beim zuständigen Gesundheitsamt.

    Einstufungen aller Badegewässer in Sachsen-Anhalt

    Einstufung aller Badegewässer in der EU

    EU-Badegewässerbericht

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    Information und Beteiligung der Öffentlichkeit

    Die Gesundheitsämter der Landkreise und Kreisfreien Städte informieren während der Badesaison über die Qualität der Badegewässer und erteilen Auskünfte über die Situation des gesamten Badebereiches. Adressen und Telefonnummern der Gesundheitsämter finden Sie hier.

    Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich auch mit Vorschlägen, Bemerkungen und Beschwerden an das zuständige Gesundheitsamt wenden.

    Dies bezieht sich auch auf die Erstellung, Überprüfung und die Aktualisierung der Badegewässerlisten.

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    Badegewässerprofile

    Nach § 6 Badegewässerverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist für jedes Badegewässer ein Badegewässerprofil zu erstellen. Im Badegewässerprofil werden zum einen allgemeine Angaben zum Badegewässer erfasst, wie z. B. die genaue Bezeichnung, die geografischen Koordinaten, die Länge des Badestrandes, Angaben zu den Probeentnahmestellen und zur Infrastruktur. Zum anderen erfolgt eine Bestandsaufnahme aller möglichen Verschmutzungsquellen, die das Badegewässer und die Gesundheit der Badenden beeinträchtigen könnten. So werden z. B. mögliche Einleitungen aus kommunalen, industriellen oder Hauskläranlagen erfasst. Es wird geprüft, inwieweit es unbehandelte Regenwassereinleitungen in das Gewässer gibt oder ob Abschwemmungen  von landwirtschaftlichen Nutzflächen auftreten. Des Weiteren wird im Rahmen der Profilerstellung die Umgebung des Badegewässers einer intensiven Prüfung unterzogen. D. h. es wird geprüft, ob Wohngebiete am Gewässer vorhanden sind, ob es versiegelte Flächen unmittelbar in Gewässernähe gibt, ob ein schützender Uferrandstreifen angelegt wurde oder ob ein Campingplatz in Ufernähe betrieben wird. Auch weitere neben dem Baden mögliche Nutzungsarten eines Gewässers werden erfasst. Ein weiterer Bestandteil des Profils ist die Bewertung der Gefahr einer Massenvermehrung von Blaualgen und anderen Wasserpflanzen.
    Alle festgestellten Einflussfaktoren werden in Bezug auf die Badegewässerqualität und die Gesundheit der Badenden bewertet. Aus dieser Bewertung werden dann ggf. Maßnahmen zur Verbesserung der Situation im und am Badegewässer abgeleitet.
    Auf der entsprechenden Internetseite zu jedem Badegewässer  ist das dazugehörige Badegewässerprofil eingestellt. Bitte wählen Sie hier.

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