Zusammenstellung von Informationen für die Vergabestellen im Kontext von § 11 TVergG LSA
Im Folgenden finden Sie einige für eine öffentliche Auftragsvergabe im Kontext von § 11 TVergG LSA relevante Informationen: Aufgrund der aktuellen Änderungen des TVergG zum 01.11.2025 ist eine Überarbeitung der Internetseite erforderlich. Soweit Sie Informationen benötigen, die derzeit nicht abrufbar sind, bitten wir Sie, sich an uns (Telefon: 0391 567 4659 bzw. E-Mail: tarifregister(at)ms.sachsen-anhalt.de) zu wenden.
- FAQ zu § 11 TVergG LSA Stand: 05.11.2025 => Hier finden Sie die "Fragen-Antworten-Quelle" (FAQ). Auch wenn die FAQ zum Teil noch in die Verordnung zu überführen sind, haben die hier bereitgestellten Antworten Bestand.
- CPV-neu Code-Liste des Landes Sachsen-Anhalt mit Zuordnungen einzelner Leistungen zu passenden Branchen-Tarifverträgen
- Verzeichnis Allgemeinverbindliche Tarifverträge des BMAS
- Hinweise und Handlungsempfehlungen auf dem eVergabe-Portal des Landes Sachsen-Anhalt
- Vordruck Eigenerklärung Tariftreue wird im Rahmen der Verordnung zur Umsetzung § 11 Abs. 1 TVergG überarbeitet und veröffentlicht. Bis dahin wird der Entwurf einer Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit (§ 11 TVergG LSA) als Empfehlung zur Verfügung gestellt. Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Ausführungsvorschriften gemäß § 11 Abs. 4 TVergG LSA, insbesondere über die Anwendbarkeit und das Verfahren zur Bestimmung der jeweils anwendbaren Tarifverträge i. S. d. § 11 Abs. 1 TVergG LSA bei öffentlichen Aufträgen, wird erwartet, dass diese Empfehlung Rechtsverbindlichkeit entfaltet.
- Angaben zum aktuellen vergabespezifischen Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA (Stand: 23.09.2025)





