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Wirtschaftsbranchen - S

Sanitärgewerbe

Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Sanitärgewerbe Stand: 10.01.2024
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:

Hinweis:
Nach dem gegenwärtigen Stand ist der Entgeltvertrag zwar ausgelaufen, er wirkt dennoch nach bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrags und kommt im Rahmen der Umsetzung von § 11 TVergG LSA somit bis auf Weiteres zur Anwendung.

Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk

Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk Stand: 27.05.2024

Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:

  • Bundeslohntarifvertrag für das Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk vom 30. Mai 2023, gültig bis 31.05.2025

=> Das im Lohn-TV benannte, aktuell geltende Entgelt der Lohngruppe I wird ersetzt durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA

  • Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer und Auszubildende im Schilder – und Lichtreklameherstellerhandwerk vom 22.April 2009
  • Änderungstarifvertrag zum Rahmentarifvertrag vom 22. April 2009 für gewerbliche Arbeitnehmer und Auszubildende im Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk vom 30. Mai 2023

Sicherheitsdienstleistungen

Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Sicherheitsdienstleistungen Stand: 23.05.2024
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge

  • Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt vom 01. Januar 2024 gültig bis 31. Dezember 2025

=> Das im Entgelt-TV benannte, aktuell geltende Entgelt der Lohngruppe 1 wird ersetzt durch das  vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA

=> Sofern im Entgelt-TV für einzelne Gehaltsgruppen lediglich Monatsgehälter benannt werden, sind diese in Stundenlöhne umzurechnen (Formel siehe unten) und gegebenenfalls durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt zu ersetzen.

  • Manteltarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern vom 30. August 2011
  • Mantelrahmentarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. August 2018

Hinweis

Im Übrigen wird auf die im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge hingewiesen.


Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt: Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13
Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales 

Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk

Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Steinmetz- und Steinbild- Stand: 23.01.2024
hauerhandwerk
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind, folgende Tarifverträge:

Hinweis:
Nach dem gegenwärtigen Stand ist der Lohntarifvertrag zwar ausgelaufen, er wirkt dennoch nach bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrags und kommt im Rahmen der Umsetzung von § 11 TVergG LSA somit bis auf Weiteres zur Anwendung.