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Wirtschaftsbranchen - S

SHK-Handwerk

Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche SHK-Handwerk Stand: 21.01.2025
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:

  • Tarifvertrag zur Regelung von Entgelt sowie betrieblicher Sonderzahlungen für Beschäftigte des SHK-Handwerks in Sachsen-Anhalt – vom 09.10.2024, gültig ab 01.01.2025, kündbar zum 31.12.2026

Im Entgelt-TV werden einzelne Entgelte wie folgt durch das im jeweiligen Zeitraum geltende vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA  ersetzt:

=> Im Zeitraum 01.01. – 31.01.2025: Entgelte der Entgeltgruppen 1 bis 2

=> Im Zeitraum 01.02. – 31.10.2025: Entgelte der Entgeltgruppen 1 bis 2

  • Manteltarifvertrag für Beschäftigte des SHK-Handwerks in Sachsen-Anhalt – vom 09.10.2024, gültig ab 01.01.2025, kündbar zum 31.12.2026
  • Tarifvertrag zur Regelung der Arbeitszeit, der Auswärtsarbeiten und des Urlaubs für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte des SHK-Handwerks in Sachsen-Anhalt – vom 09.10.2024, gültig ab 01.01.2025, kündbar zum 31.12.2026

Schornsteinfegerhandwerk

Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
– Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Schornsteinfegerhandwerk Stand: 24.01.2025

Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:

  • Bundestarifvertrag für das Schornsteinfegerhandwerk– vom 24. November 2022, gültig ab 01.01.2023, kündbar zum 31.12.2024

Hinweis

Nach dem gegenwärtigen Stand ist der Bundestarifvertrag zwar ausgelaufen, er wirkt dennoch nach bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrags und kommt im Rahmen der Umsetzung von § 11 TVergG LSA somit bis auf Weiteres zur Anwendung.

Im Übrigen wird auf die im Schornsteinfegerhandwerk bundesweit für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge hingewiesen.

Sicherheitsdienstleistungen

Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Sicherheitsdienstleistungen Stand: 09.01.2025
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge

  • Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt vom 16. Januar 2024 gültig bis 31. Dezember 2025

Im Entgelt-TV werden einzelne Entgelte wie folgt durch das im jeweiligen Zeitraum geltende vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA  ersetzt:

=> Im Zeitraum 01.01. – 31.01.2025: Entgelt der Entgeltgruppe 1 und Stundenlohn der Arbeitnehmer als Servicepersonal (Protokollnotiz Arbeitnehmerüberlassung)

=> Im Zeitraum 01.02. – 31.10.2025: Entgelte der Entgeltgruppe 1, Lohngruppen 1.1 b und 1.2.b (Anhang Feuerwehr) und Stundenlohn der Arbeitnehmer als Servicepersonal (Protokollnotiz Arbeitnehmerüberlassung)

Sofern im Entgelt-TV für einzelne Gehaltsgruppen lediglich Monatsgehälter benannt werden, sind diese in Stundenlöhne umzurechnen (Formel siehe unten) und gegebenenfalls durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA zu ersetzen.

  • Manteltarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern vom 30. August 2011
  • Mantelrahmentarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. August 2018

Hinweis

Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt: Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13
Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales