Wirtschaftsbranchen - S
Sanitärgewerbe
Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Sanitärgewerbe Stand: 10.01.2024
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:
- Tarifvertrag für Entgelte und Ausbildungsvergütungen für das SHK-Handwerk in Sachsen-Anhalt– vom 01.04.2017
- Das im Entgelt-TV benannte, aktuell geltende Entgelt der Lohngruppen 1 bis 7 wird ersetzt durch den vergabespezifischen Mindestlohn gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA
- Tarifvertrag zur Regelung der Eingruppierung in Entgeltgruppen (Eingruppierungstarifvertrag) – vom 01.08.2015
- Manteltarifvertrag für das SHK-Handwerk in Sachsen-Anhalt – vom 30.07.2015
Hinweis:
Nach dem gegenwärtigen Stand ist der Entgeltvertrag zwar ausgelaufen, er wirkt dennoch nach bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrags und kommt im Rahmen der Umsetzung von § 11 TVergG LSA somit bis auf Weiteres zur Anwendung.
Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk
Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk Stand: 27.05.2024
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge:
- Bundeslohntarifvertrag für das Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk vom 30. Mai 2023, gültig bis 31.05.2025
=> Das im Lohn-TV benannte, aktuell geltende Entgelt der Lohngruppe I wird ersetzt durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA
- Rahmentarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer und Auszubildende im Schilder – und Lichtreklameherstellerhandwerk vom 22.April 2009
- Änderungstarifvertrag zum Rahmentarifvertrag vom 22. April 2009 für gewerbliche Arbeitnehmer und Auszubildende im Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk vom 30. Mai 2023
Schilder- und Lichtreklameherstellerhandwerk - Downloadbereich
Sicherheitsdienstleistungen
Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Sicherheitsdienstleistungen Stand: 23.05.2024
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind folgende Tarifverträge
- Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt vom 01. Januar 2024 gültig bis 31. Dezember 2025
=> Das im Entgelt-TV benannte, aktuell geltende Entgelt der Lohngruppe 1 wird ersetzt durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA
=> Sofern im Entgelt-TV für einzelne Gehaltsgruppen lediglich Monatsgehälter benannt werden, sind diese in Stundenlöhne umzurechnen (Formel siehe unten) und gegebenenfalls durch das vergabespezifische Mindeststundenentgelt zu ersetzen.
- Manteltarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern vom 30. August 2011
- Mantelrahmentarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. August 2018
Hinweis
Im Übrigen wird auf die im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen in Sachsen-Anhalt für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge hingewiesen.
Die Höhe des Stundenlohns wird auf der Basis der folgenden Formel ermittelt: Stundenlohn (brutto) = 3 x Monatslohn / Wochenarbeitszeit / 13
Entsprechende Berechnungstools (Stundenlohnrechner) sind auf verschiedenen Internetseiten zu finden, u. a. beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk
Auskunft im Kontext von § 11 TVergG LSA
- Tarifregister Sachsen-Anhalt –
Datenblatt
Tarifbereich/Branche Steinmetz- und Steinbild- Stand: 23.01.2024
hauerhandwerk
Einschlägig gem. § 11 Abs. 1 TVergG LSA sind, folgende Tarifverträge:
- Tarifvertrag zur Regelung der Löhne im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk vom 19.12.2017 gültig bis 30.04.2021
- Das im Entgelt-TV benannte, aktuell geltende Entgelt der Lohngruppen 4, 6 und 7 wird ersetzt durch den vergabespezifischen Mindestlohn gem. § 11 Abs. 3 TVergG LSA
- Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer* im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk vom 24. Mai 2000 – in der Fassung der Änderungstarifverträge vom 26.08.2004, 06.02.2007 und 02.12.2009
- Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohnes im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk (TV Mindestlohn) vom 14. Juni 2021
Hinweis:
Nach dem gegenwärtigen Stand ist der Lohntarifvertrag zwar ausgelaufen, er wirkt dennoch nach bis zum Abschluss eines neuen Tarifvertrags und kommt im Rahmen der Umsetzung von § 11 TVergG LSA somit bis auf Weiteres zur Anwendung.